Niederösterreich

Fünf Monate bedingte Haft für geborgte Luxus-Sneakers

Seine Schwäche für Designerklamotten brachten einen 20-Jährigen vor Gericht: Er soll einem Jugendlichen die 300-€-Adidas-Sneakers abgeluchst haben.
25.06.2020, 17:20

Nach einer langen und feucht-fröhlichen Nacht in Wr. Neustadt (NÖ) hatte ein Jugendlicher (17) die morgendliche Heimreise mit dem Zug ohne seine geliebten Designer-Schuhe und ohne seine rote Jacke antreten müssen.

"Geile Schuhe, ich will sie probieren"

Denn einem 20-Jährigen waren im Bahnhofs-Warteraum in Wr. Neustadt die gelben Adidas-Yezzy-Sneakers (Anm: Listenpreis zw. 200 und 1.500 Euro; Kooperation von Adidas und Kanye West; Opfer kaufte Paar auf willhaben um 300 €) eines 17-Jährigen aufgefallen. Mit vier halbstarken Begleitern im Rücken sagte der 20-Jährige zum Opfer: „Geile Schuhe. Geh, borg' Sie mir kurz, ich will sie anprobieren.“ Eingeschüchtert leistete der 17-Jährige Folge und zog, wie anschließend gefordert, auch noch seine rote Jacke aus.

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Täter gab Opfer alte Bock

Kurz vor der Abfahrt des Zuges warf der 20-Jährige seine abgewetzten Schuhe samt alten Hoody dem Opfer vor die Füße und ging Richtung Zug. Der einzige Begleiter des Opfer lief dem Quintett noch hinterher, meinte: "He, gib' die Sachen retour", doch der 20-Jährige stieg unbeirrt in den Waggon ein und es hieß "Zug fährt ab". 

Der 20-Jährige wurde schließlich ausgeforscht und musste sich gestern wegen des Vorfalls vom November 2019 in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten.

"Mehr blöd als kriminell"

Der Richter meinte zum Angeklagten: „Ihre kriminelle Energie ist zwar geringer als die eigene Blödheit, aber sie sind in wenigen Tagen volljährig. Und dann könnten Sie beim nächsten Delikt sitzen." Denn: Der 20-Jährige war vorbestraft, da er bereits 2018 dieselbe Masche abgezogen hatte. Danach verlor seine Lehrstelle und schwänzte die Termine mit seinem Bewährungshelfer. 

Das Urteil dieses Mal: Fünf Monate bedingte Haft wegen Veruntreuung (nicht rechtskräftig) und Verlängerung der Probezeit für den Österreicher. Anfänglich wollte die Staatsanwaltschaft die Anklage auf Raub ausweiten, der Richter lehnte ab.

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