Ein an sich belangloser Streit um das Wegwerfen von abgelaufenen Lebensmitteln sorgte im heurigen Mai für einen Eklat bei einem seit März verlobten Paar in Meiningen (Vbg.): Die 37-Jährige griff sich zwei Küchenmesser, mit einem davon – es hatte eine 20 Zentimeter lange Klinge – stach sie ihrem Verlobten (40) in den Bauch.
Die Leber des gebürtigen Deutschen wurde angestochen, der 40-Jährige schwer verletzt. Das Opfer konnte noch selbst – mit Hilfe seiner Verlobten – die Rettung rufen. Im Krankenhaus musste er sich einer Not-OP unterziehen, die er gut überstand. Am Dienstag musste sich die 37-Jährige wegen absichtlich schwerer Körperverletzung vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
Vor Gericht bekannte sich die Angeklagte schuldig und gab zu, ihrem Verlobten das Küchenmesser in den Bauchraum gestochen zu haben – allerdings nicht mit Absicht. Laut Gutachten wurde der Stich mit Wucht ausgeführt. Die Verletzungen waren schwer, aber nicht lebensbedrohlich.
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In der Verhandlung wünschte sich der 40-Jährige für seine Verlobte eine möglichst kurze Haftstrafe. Er habe ihr vergeben und die Verletzungen würden ohne Komplikationen verheilen. Das Schöffengericht folgte der Bitte und fällte ein mildes Urteil: 24 Monaten Haft, 16 davon auf Bewährung – rechtskräftig sowie 50 Euro Teilschmerzensgeld. Da die Ersttäterin seit Mai in Untersuchungshaft sitzt, könnte sie bereits in rund einem Monat vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Da die Hochzeit weiterhin geplant ist, steht dann wohl bald ein Termin für die Trauung fest.