Wien

Opfer mit Fake-Kalaschnikow bedroht – Rocker verurteilt

Zwei Männer (33, 45) haben selbst einen Rockerclub gegründet. Diesem Zwei-Mann-Club fiel ein Bekannter zum Opfer. Nun gibt es ein Urteil. 
Heute Redaktion
17.08.2023, 10:16
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Statt mehr Mitglieder fanden die beiden Männer, ein Wiener (33) und ein Niederösterreicher (45) einen potenziellen Kunden (27), der später ihr Opfer werden sollte. Er beauftragte sie damit, etwas über die Lebensumstände seiner Ex-Frau herauszufinden.

Neue Adresse nicht mal eigener Mutter verraten

Dieser "Auftrag" sollte 3.600 Euro kosten. Das konnte sich der 27-Jährige aber nicht leisten, was ihm später zum Verhängnis werden sollte, wie vor Gericht erläutert wurde. Denn als er nicht zahlte, bekam er von den beiden Männern Faustschläge zu spüren, wurde mit einer täuschend echt aussehenden Kalaschnikow bedroht. Für sogenannte "Respektlosigkeiten" musste er den Rockern mehrmals hunderte Euro bezahlen.

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Die beiden Verdächtigen drohten dem Mann angeblich auch, ein Kopfgeld auf ihn ausgesetzt zu haben und ihm ein Grab schaufeln zu wollen – er solle ihnen seine Maße schicken. Der 27-Jährige geriet so sehr in Angst, dass er umzog und nicht einmal seiner eigenen Mutter die neue Adresse verriet. Er fürchtete, die Mutter könnte von den "Rockern" gefoltert werden, um seine Adresse heraus zu bekommen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die beiden Angeklagten gaben sich am Mittwoch vor dem Straflandesgericht Wien reumütig. Der Jüngere räumte ein, dass seine Taten keineswegs legitim und außerdem gesetzeswidrig waren. Er war suchtgiftabhängig und "emotional gefangen", so der 33-Jährige. Sein ältere Komplize bat um ein mildes Urteil, kündigte an, nach der Haft ein "neues Leben" beginnen zu wollen.

Der Wiener (33) wurde schließlich zu 12 Monaten verurteilt. Sein Komplize bekam 20 Monate, zusätzlich wurde bei ihm eine offene Bewährungsstrafe widerrufen, insgesamt muss er nun also 35 Monate absitzen. Beide akzeptierten ihr Urteil, die Staatsanwältin gab aber noch keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.