Wirtschaft

ORF erfüllt Bedingungen für Gebührenrefundierung

Heute Redaktion
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Die Medienbehörde KommAustria und der Fachbereich Medien der RTR-GmbH haben am Freitag ihre Bilanz über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gebührenrefundierung des ORF vorgelegt. Demnach hat der öffentlich-rechtliche Sender alle Bedingungen erfüllt, wofür er zwischen 2010 und 2013 insgesamt 160 Mio. Euro an entgangenen Gebührengeldern zurückerstattet bekam.

Die Medienbehörde KommAustria und der Fachbereich Medien der RTR-GmbH haben am Freitag ihre des ORF vorgelegt. Demnach hat der öffentlich-rechtliche Sender alle Bedingungen erfüllt, wofür er zwischen 2010 und 2013 insgesamt 160 Mio. Euro an entgangenen Gebührengeldern zurückerstattet bekam.

Der ORF habe in dieser Zeit unter anderem seinen Personalstand um 278 Vollzeitarbeitskräfte reduziert sowie den barrierefreien Zugang zu seinem Programm von knapp 15 auf über 45 Prozent erhöht. Zusätzlich seien österreichischspezifische Inhalte und Kindersendungen mehr als verdoppelt worden. Ebenfalls positiv bewertete die Medienbehörde die Modernisierung der technischen Produktionsinfrastruktur, was ein kosteneffizientes Arbeiten ermögliche.

ORF schafft Nulldefizit

In einem Fazit wird betont, dass sich "die gesetzten Strukturmaßnahmen im Personal- und Sachkostenbereich messbar und nachhaltig in den entsprechenden betriebswirtschaftlichen Kennzahlen widerspiegeln". Derzeit sei in der Gesamtbetrachtung des ORF-Konzerns kein strukturelles Defizit erkennbar, bei Fortsetzung des Sparkurses bestünden "grundsätzlich die Voraussetzungen für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung". Allerdings sei durch das Auslaufen der an die Refundierung geknüpften Bedingungen diesbezüglich kein "Nachhaltigkeitseffekt" zu erwarten.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die vierjährige Berichts- und Prüfphase sowohl für den ORF als auch für Prüfungskommission und Regulierungsbehörde mit erheblichem Aufwand verbunden war. Das gesetzlich vorgegebene, juristische Verfahren habe sich dabei "nicht als durchgängig optimales Prüfinstrument für betriebswirtschaftliche Entwicklungen" erwiesen.

Die zeitlich begrenzte Gebührenrefundierung wurde durch eine im Oktober 2010 in Kraft getretene Novelle des ORF-Gesetzes ermöglicht. Mit den 160 Mio. Euro, die aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt wurden, sollten fehlende Einnahmen aufgrund von Gebührenbefreiungen kompensiert werden. Diese beliefen sich beispielsweise im Vorjahr auf rund 56 Mio. Euro netto. Der ORF erhielt Zahlungen in der Höhe von zweimal 50 Mio. und zweimal 30 Mio. Euro, die der Gesetzgeber allerdings an Bedingungen geknüpft hat.