Wirtschaft

ORF muss 660.000 Euro für Rechtsverstöße zahlen

Heute Redaktion
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Als Konsequenz aus drei rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gegen den ORF hat die Medienbehörde KommAustria den Rundfunk nun drei Bescheide zugestellt, zwei davon betreffen Verstöße gegen werberechtliche Bestimmungen. Der ORF will Rechtsmittel ergreifen.

Zwei dieser Bescheide verpflichten den ORF dazu, 518.151,71 Euro, die aus Verstößen gegen werberechtliche Bestimmungen erlangt wurden, zu zahlen. Laut drittem Bescheid hat der ORF weitere 140.930,84 Euro auf ein Sperrkonto einzuzahlen, weil er mit einem eigens für mobile Endgeräte gestalteten Online-Angebot , konkret eine App, zur Ski-WM in Schladming seinen gesetzlichen Auftrag überschritt und so Einnahmen aus dem Programmentgelt in entsprechender Höhe zweckwidrig verwendete.

Erst, wenn spätestens im Jahr 2017 das ORF-Programmentgelt neu berechnet wird, fließt der Betrag wieder in das Budget des ORF zurück und mindert damit dessen Finanzierungsbedarf. Dieses Verfahren führt zu einer entsprechenden Absenkung des zukünftigen Programmentgelts und kommt so den Gebührenzahlern mittelbar zugute.

Die Bescheide sind noch nicht rechtskräftig, der ORF will Rechtsmittel ergreifen.

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