Österreich

ORF-Rapper muss 100 Stunden Sozialarbeit leisten

Heute Redaktion
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Ein ehemaliger Teilnehmer der ORF-Castingshow "Helden von Morgen" musste sich am Dienstag am Wiener Straflandesgericht verantworten, weil er in seiner Wohnung zum Eigenbedarf eine Cannabis-Plantage betrieben hatte. Der bisher unbescholtene 25-Jährige entging einer Verurteilung, die Strafsache wurde diversionell erledigt.

Ein ehemaliger Teilnehmer der ORF-Castingshow "Helden von Morgen" musste sich am Dienstag am Wiener Straflandesgericht verantworten, weil er in seiner Wohnung zum Eigenbedarf eine Cannabis-Plantage betrieben hatte. Der bisher unbescholtene 25-Jährige entging einer Verurteilung, die Strafsache wurde diversionell erledigt.

es am 8. September 2013 in der Wohnung brannte. Der junge Mann befand sich zu diesem Zeitpunkt wegen erheblicher gesundheitlicher Probleme, die er selbst auf seinen jahrelangen Drogenkonsum zurückführt, im Spital. Die mit einem Zeitschalter versehene Heizungsvorrichtung dürfte sich wegen Überhitzung entzündet haben. Nachbarn bemerkten die Flammen und alarmierten die Feuerwehr.

Polizei ausgetrickst

Das Ausmaß der Indoor-Plantage ließ sich von der Justiz nicht eruieren. Der Angeklagte habe Cannabispflanzen "in einer nicht mehr feststellbaren, die Grenzmenge im Zweifel nicht übersteigenden Menge" angebaut, hieß es im Strafantrag recht vage. Grund für diese Unklarheit: Die Polizei hatte sich bei ihren Ermittlungen austricksen lassen.

Dieb stahl Pflanzen

Das Feuer hatte die Pflanzen und die zu ihrer Aufzucht angeschafften Utensilien keineswegs zur Gänze vernichtet. Die Polizei wollte den Tatort allerdings erst am auf den Brand folgenden Tag näher inspizieren. Die Wohnung wurde daher versiegelt. Als am nächsten Morgen Polizeibeamte anrückten, um das Cannabis abzuernten, war ihnen allerdings jemand zuvorgekommen. Das Siegel war aufgebrochen und das Türschloss ausgetauscht worden. Vor allem aber waren die   Cannabispflanzen verschwunden  .

"Es ist immer mehr geworden"

Daher war man beim Prozess auf die Angaben des einstigen "Helden von Morgen" angewiesen, der angab, rund 30 Pflanzen gehegt und gepflegt zu haben, weil er mit der Qualität des Stoffs, den es auf der Straße zu kaufen gab, nicht zufrieden war. "Ich habe täglich konsumiert. Es ist immer mehr geworden", gab der Mann zu Protokoll. Mittlerweile befindet er sich in ambulanter therapeutischer Behandlung und möchte von seiner Sucht loskommen.

100 Stunden gemeinnütziger Leistung

Er war auch zu den weiteren Anklagepunkten - einem befreundeten Musiker hatte er zum Selbstkostenpreis von 250 Euro knapp 20 Gramm Cannabis überlassen und 9,3 Gramm selbst besessen - geständig, weshalb das Verfahren nach dem Suchtmittelgesetz und wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst mittels Diversion erledigt wurde. Dem "Helden von Morgen" wurden 100 Stunden gemeinnütziger Leistung auferlegt, die er in den kommenden fünf Monaten zu erbringen hat. Zudem muss er seine Entzugstherapie fortsetzen.

Sollte er diese Bedingungen erfüllen und sich in den kommenden Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen, wäre die Sache für ihn endgültig ausgestanden. Die Diversion ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Anklagevertreterin gab dazu vorerst keine Erklärung ab.