Resolution beschlossen
ORF-Redakteure laufen gegen Polit-Einfluss Sturm
Der VfGH hat Teile des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig, der Redakteursrat sieht sich deswegen in seiner Kritik bestätigt.
Mit 1. Jänner soll es in Kraft treten, ab dann auch jeder Haushalt die zwischen 15 und 20 Euro im Monat zusätzlich zahlen. Die Rede ist einmal mehr vom ORF-Gesetz. Unlängst hat aber der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass schon die bisherige Version verfassungswidrig sind. Hintergrund ist die Bestellung und Zusammensetzung von Stiftungsrat und Publikumsrat. Kurzum: Das ORF-Gesetz verstößt gegen das Gebot der Unabhängigkeit.
Zu großer Polit-Einfluss
Der ORF-Redakteursrat sieht sich dadurch in seiner langjährigen Kritik bestätigt. Die Regierung habe zu großen Einfluss auf die Zusammensetzung des Stiftungsrats. Außerdem widerspreche es der geforderten Unabhängigkeit des Gremiums, wenn Bund und Länder die von ihnen entsandten Mitglieder des Stiftungsrats vorzeitig abberufen können. Generell mangele es an Pluralismus. Das unterstreiche auch das Faktum, dass Bundeskanzler und Medienministerin Einfluss auf die Auswahl der Mitglieder im Publikumsrat haben.
Resolution beschlossen
Bis 31. März 2025 hat der Gesetzgeber nun Zeit, das ORF-Gesetz zu reparieren, passiert sei seither aber nichts. In der Herbsttagung des Redaktionsausschusses wurde deswegen jetzt eine Resolution beschlossen. Insbesondere wird das Einsetzen einer Gruppe von unabhängigen Medien-, Rechts- und Wirtschaftsexperten gefordert, die eine Grundlage für den Gesetzgeber ausarbeiten sollen, damit die ORF-Aufsichtsgremien in Zukunft unabhängig und pluralistisch ausgewählt werden können.
Diese Reformvorschläge haben die ORF-Redakteure:
- Es muss sichergestellt werden, dass der ORF von Aufsichtsgremien demokratisch kontrolliert wird. Die Regierungsparteien dürfen dabei aber nicht automatisch die Mehrheit in den Gremien haben, um die parteipolitische Einflussnahme bei der Bestellung von Managementpositionen im ORF zurückzudrängen.
- Unabhängige Expertinnen und Experten sollen in den Stiftungs- und Publikumsrat nominiert werden. Es soll nicht nach Parteinähe, sondern nach fachlichen Kriterien besetzt werden. Damit sichergestellt ist, dass sich in den Aufsichtsgremien eine breite Repräsentanz der Gesellschaft wiederfindet, nicht nur die politischen Parteien.
- Einen transparenten Prozess bei der Besetzung von Stiftungsrat und Publikumsrat: Institutionen, die Mandate besetzen, müssen das in ihrem Bereich öffentlich ausschreiben, Bewerbungen und öffentliche Hearings sollen den Zugang transparent machen. Entscheidungen müssen öffentlich begründet werden.
- Die Auflösung der partei-politischen Fraktionen („Freundeskreise“) in Stiftungsrat und Publikumsrat.
- Internationale Expertinnen und Experten sollen ebenfalls im Stiftungsrat vertreten sein. So könnten etwa VertreterInnen der Schweizer SRG oder von deutschen öffentlich-rechtlichen Sendern in den Stiftungsrat einziehen und so die internationale Ausrichtung und Kooperation fördern.
- An der Spitze des Stiftungsrats muss eine fachlich unbestrittene Expertin oder ein Experte stehen, ohne politische Schlagseite und mit einem hohen Maß an Expertise in Medienfragen.
- Zur Sicherung und zum Ausbau der Mitwirkungsrechte der Redaktionen soll der Redaktionsrat eine Vertretung in den Stiftungsrat entsenden können.
- Abschaffung des anachronistischen Anhörungsrechtes der Länder (sprich: der Landeshauptleute) bei der Besetzung der ORF-Landesdirektionen.
- Abstimmungen sollen wieder geheim sein – um zu verhindern, dass geschlossen einer Parteilinie gefolgt wird.