Coronavirus

ORF-Star Wolf in ZIB2: "Habe den Überblick verloren"

Rechtsexperte Karl Stöger äußerte sich am Mittwoch in der "Zeit im Bild 2" zu den Corona-Maßnahmen und der "3G"-Pflicht am Arbeitsplatz.

Andre Wilding
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ORF-Moderator Armin Wolf mit Rechtsexperte Karl Stöger
ORF-Moderator Armin Wolf mit Rechtsexperte Karl Stöger
Screenshot/ ORF

In wenigen Tagen ist es so weit: Am 1. November (Anm. nächsten Montag) tritt eine "3G"-Regel am Arbeitsplatz in Kraft! Wenn am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, braucht es gemäß der 3. Corona-Maßnahmenverordnung künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis.

Dies gilt somit für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen – z.B. im Büro oder in der Kantine –, nicht aber etwa für Lkw-Fahrer, die alleine in ihrem Fahrzeug sitzen. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: Wer in dieser Zeit in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis hat, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Karl Stöger, Verfassungsrechts- und Medizinrechtsexperte von der Universität Wien, war am Mittwochabend zu Gast in der "Zeit im Bild 2" und sprach mit ORF-Moderator Armin Wolf über die Corona-Maßnahmen sowie die "3G"-Pflicht am Arbeitsplatz.

Varianten sind ansteckender geworden

Angesprochen auf die kommende 3G-Regel am Arbeitsplatz und ob Stöger hier verfassungsmäßig Probleme sieht, antwortete der Rechtsexperte: "Ich sehe hier keine verfassungsmäßigen Probleme. Es sind die gesetzlichen Grundlagen nachgeschärft worden." Man müsse zudem zur Kenntnis nehmen, dass die Varianten ansteckender geworden sind.

Außerdem wisse man, um ein "möglichst normales Leben aufrecht zu erhalten", Kontakte zwischen Menschen möglichst ungefährlich zu machen. "Und der Arbeitsplatz ist immer ein Ort, wo sich viele Menschen treffen", stellt Karl Stöger in der ZIB2 klar. Gerade dort müsse man nun schauen, dass das Risiko minimiert werde.

Dies sei nicht nur vernünftig, sondern auch "rechtlich bis zu einem gewissen Maß auch geboten." Außerdem dürfe man nicht vergessen, dass es auch relativ leicht gehe. "Denn wenn etwas wirklich gut funktioniert hat in Österreich, dann ist es das Testangebot", so der Rechtsexperte.

Auf die Frage, warum überall am Arbeitsplatz 3G gilt, nur nicht für die Abgeordneten im Parlament, erklärte Stöger: "Es gibt seit Monaten eine Diskussion, ob das freie Mandat, das in der Bundesverfassung steht, dem entgegen steht, dass man Masken trägt oder sich testen lässt. Da werden auch verschiedene Rechtsmeinungen vertreten. Mich überzeugt diejenige, die sagt, dass dies mit dem freien Mandat eigentlich nichts zu tun hat."

"Müssen Impfpässe jeden Tag kontrolliert werden?"

Die 3G-Pflicht müssten die Arbeitgeber kontrollieren, aus Datenschutzgründen dürfen diese aber den Impfstatus nicht abspeichern. "Müssen also die Impfpässe jeden Tagen neu kontrolliert werden?", wollte Armin Wolf wissen. Dazu Stöger: "Das ist tatsächlich etwas widersprüchlich. Man hat in der Verordnung nun eine zentrale Regelung geschaffen, für die Kontrolle der Nachweise." Diese gelte sowohl im Restaurant, als auch in der Oper oder eben auch am Arbeitsplatz.

Und: "Während es Sinn macht, dass ein Wirt meinen 3G-Nachweis nicht aufbewahrt, ist es am Arbeitsplatz möglicherweise anders. Hier muss man möglicherweise die Frage stellen, ob man auf anderer Grundlage sagen kann: 'Bestimmte Daten über mich hat der Arbeitgeber so und so. Dementsprechend ist zu überlegen, ob man den Impfstatus über mehrere Monate auch erfassen kann.' Die Rechtslage sei in diesem Punkt aber eher unglücklich. 

In immer mehr Bereichen in Österreich gelte 2G – aber kann man diesen Unterschied zu Getesteten rechtlich eigentlich begründen? Immerhin könnten Geimpfte auch noch Personen anstecken. Stöger: "Also ich finde, da sollten wir den Medizinern schon glauben. So wie ich das verstehe: Als Gruppe insgesamt stecken sich Geimpfte weniger häufig an. Wenn sie sich anstecken, stecken sie weniger Personen an und ganz wichtig: Sie werden auch nicht so schwer krank."

Lockdown für Ungeimpfte? "Kommt darauf an..."

Das heißt, dass Geimpfte auch das Gesundheitssystem weniger belasten, weil "sie weniger ein Spitals oder gar Intensivbett brauchen", erklärt der Rechtsexperte in der ZIB2. Es mache daher durchaus Sinn, dass man diese Gruppe anders behandelt. "Bis zu einem gewissen Grad ist das auch geboten."

"Wenn eine Gruppe aus medizinscher Sicht für das Pandemie-Geschehen weniger gefährlich ist, dann muss man bei der möglicherweise auch weniger machen", so Stöger weiter. Und wie sieht es mit einem Lockdown für Ungeimpfte aus? Ist das rechtlich zulässig? "Das kommt darauf an, wie ich so einen Lockdown ausgestalte", erklärt der Rechtsexperte. Mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz habe man hier eine Möglichkeit, dass Menschen, die zur Arbeit gehen, nicht gleich viele anstecken, weil sie zumindest getestet seien.

Es komme hier aber auf die Ausgestaltung an. Was allerdings klar sei: "Auch Ungeimpfte werden weiterhin einkaufen und spazieren gehen können. Es kann aber durchaus Sinn machen, dass man Menschen, die mehr zum Infektionsgeschehen beitragen, stärker zu Hause lässt als andere", erklärt Stöger. Auch das sei keine Privilegierung der Geimpften, sondern "die logische Konsequenz daraus, dass Geimpfte und Genesene weniger zum Infektionsgeschehen beitragen."

Auf die Frage, ob eine allgemeine Impfpflicht verfassungsrechtlich möglich wäre, antwortete der Experte: "Politisch mag das ein Thema sein, verfassungsrechtlich wäre sie wohl zulässig." Es gebe aber auch noch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dies würde zwar andere Impfungen betreffen, der Grundgedanke sei aber übertragbar.

"Empfindliche Geldstrafen"

Die zwangsweise Impfung werde es so aber nicht geben. "Aber es wird dann womöglich Geldstrafen geben, die empfindlich sind und eben auch die anderen Nachteile aus den Regelungen, wie wir sie jetzt schon sehen", sagt Stöger.

"Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber die meisten Menschen und ich auch haben wohl mittlerweile den Überblick verloren, welche Regeln jetzt ganz genau wo gelten, etwa zwischen Wien und Niederösterreich. Wo welche Maskenpflicht, wo welcher Antigen- oder PCR-Test. Wie lange ist das eigentlich rechtlich unbedenklich, wenn so unterschiedliche Regeln gelten. Noch dazu, wenn in Bundesländern mit wenig Infektionen besonders strenge Regeln gelten und umgekehrt?", frage Wolf. "Einen gewissen Spielraum haben die Länder bekommen. Das sagen die gesetzlichen Grundlagen."

Der entscheidende Punkt sei, "ich muss solche Maßnahmen ergreifen, wie sie sinnvoll und geboten sind und da darf ich auch manchmal strenger sein, wenn ich das für sinnvoll halte, zum Beispiel wegen der Inzidenzen oder weil sich Menschen in einer Stadt anderes begegnen als am Land. Wichtig ist auch, je mehr man punktgenau vorgeht, desto weniger trifft man das ganze Land, dort wo das nicht notwendig iost-

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