Jeder hat's gewusst, jetzt bescheinigt es der Verwaltungsgerichtshof per Urteil: Der ORF zeigt zu viel Unterhaltung, dafür viel zu wenig Kultur. Zumindest war das im ersten halben Jahr 2011 der Fall. Denn um dieses Halbjahr wurde gestritten. Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) bekam damit mit seiner Beschwerde am Mittwoch Recht.
Jeder hat's gewusst, jetzt bescheinigt es der Verwaltungsgerichtshof per Urteil: Der ORF zeigt zu viel Unterhaltung, dafür viel zu wenig Kultur. Zumindest war das im ersten halben Jahr 2011 der Fall. Denn um dieses Halbjahr wurde gestritten. Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) bekam damit mit seiner Beschwerde am Mittwoch Recht.
52% Unterhaltung, 3 % Kultur
Die Urteilsverkündung des VwGH bringt es auf den Punkt: "Im strittigen Zeitraum war die Kategorie Unterhaltung im gesamten Fernsehprogramm des ORF mit etwa 52% fast um ein 18-faches mehr vertreten als die Kategorie Kultur, die nur etwa 3% ausmachte [...] Ein derartiges Ungleichgewicht von Unterhaltung und Kultur im Fernsehprogramm des ORF entsprach nicht dem Gesetz."
ORF wertet Urteil als Sieg für sich
Allerdings warfen die Privaten dem Öffentlich-rechlichen auch vor, dass die beiden ORF-TV-Sender nicht als Vollprogramme anzusehen seien. Hier stimmte das Gericht den Privaten nicht zu. Das nahm der ORF zum Anlass, um das Urteil als Sieg für sich zu werten. Da inzwischen ORF III und ORF Sport + eingeführt wurden, sei inzwischen dem ORF-Gesetz "vollständig Rechnung getragen".