Österreich

Ortschef bekam bedingte Strafe für Amtsmissbrauch

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:03

Ein burgenländischer Ortschef ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt zu sieben Monaten bedingter Freiheitsstrafe, sein Amtmann zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Dem Bürgermeister war Amtsmissbrauch, dem Amtmann die Beitragstäterschaft vorgeworfen worden. Beim Prozess ging es um falsche Rechnungen und Gehaltszuwendungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

2006 sei bei einer Gemeindeprüfung aufgefallen, dass der 49-jährige Amtmann eine Bildschirmzulage bezogen hatte, die ihm nicht mehr zustand. Daraufhin habe er 1.623,12 Euro an die Gemeinde zurückzahlen müssen, schilderte Staatsanwältin Beatrix Resatz. Im Juni 2007 habe der Angeklagte diesen Betrag bar in die Handkasse der Ortschaft gelegt und am selben Tag "Reisekosten" in der selben Höhe wieder rausgenommen, so Resatz.

Danach hätten die beiden einen "Titel gesucht, wie man die Bildschirmzulage zahlen kann", hielt sie den Angeklagten vor. Es folgten halbjährliche Zahlungen für die kleine Zulage und 100 Euro Reisekosten. Insgesamt sei ein Schaden von mehr als 5.200 Euro entstanden. Aufgeflogen ist der Fall schließlich bei einer Gemeindeprüfung durch das Land.

Auf "Heller und Pfennig" zurückgezahlt

Den genannten Schaden wollte der Verteidiger des Amtmannes nicht sehen, immerhin habe der Angeklagte den Betrag auf "Heller und Pfennig" bereits zurückgezahlt. Generell habe es zwar diese Rechnungen gegeben, die Resatz ansprach, jedoch seien das keine "Scheinrechnungen" gewesen, da es seit 2004 einen dementsprechenden Gemeinderatsbeschluss gegeben hätte.

Darin sei festgehalten worden, dass der Amtmann die Bildschirmzulage bekommen solle. Der 49-jährige Angeklagte meinte, es sei "formell nicht richtig" gewesen und bekannte sich schuldig, der 58-jährige Bürgermeister bekannte sich nicht schuldig.

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