Die Datenschutzkommission hat "Google Street View" unter drei Auflagen für Österreich grünes Licht gegeben. Plus: Wirbel um Daten-Aufzeichnung durch Apple-Geräte!
Die Kommission gab heute bekannt, dass der Internetdienst beim Datenverarbeitungsregister eingetragen worden sei und man gleichzeitig drei Empfehlungen an Google ausgesprochen habe. Der Registerauszug und die Empfehlungen seien am 21. April an Google Inc. zugestellt worden.
"'Google Street View' ist damit in Österreich zulässig, sofern die Empfehlungen beachtet werden", hieß es in der Aussendung. Google hatte bereits einige Zusagen gemacht. Dabei ging es unter anderem um die Unkenntlichmachung der Gesichter und Autokennzeichen vor Veröffentlichung der Daten im Internet und die Information der Öffentlichkeit. Die Empfehlungen der Kommission sind daher zusätzlich ergangen.
Die Auflagen im Detail
- Bei Aufnahmen von Personen in besonders sensiblen Bereichen sind nicht nur die Gesichter, sondern auch die Gesamtbilder der Personen unkenntlich zu machen. Dazu zählen insbesondere die Eingangsbereiche von Kirchen, Gebetshäusern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Gefängnissen.
- Bildaufnahmen privater, für einen Spaziergänger nicht einsehbarer Immobilien, wie insbesondere umzäunter Privatgärten und -höfe, sind vor einer Veröffentlichung im Internet unkenntlich zu machen.
- Laut Datenschutzgesetz 2000 (Paragraf 28, Absatz 2) steht einem Betroffenen laut Kommission ab dem Zeitpunkt der Ermittlung der Daten ein Widerspruchsrecht zu. Um diesem auch vor Veröffentlichung der Bilddaten diese Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Gebäuden einzuräumen, sind geeignete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, die ein einfaches und unbürokratisches Geltendmachen des Widerspruchrechts ermöglichen. Auf dieses Recht und das Werkzeug zur Ausübung dazu muss Google auf seiner Website hinweisen.
Die ersten beiden Empfehlungen muss Google bis zur Veröffentlichung der Daten im Internet umsetzen. Das Werkzeug zum Widerspruchsrecht und der Hinweis darauf sind mindestens zwölf Wochen vor Veröffentlichung der Daten im Internet zur Verfügung zu stellen.
Wirbel um Daten-Aufzeichnung durch Apple-GeräteDas iPhone und die iPad-Tabletcomputer speichern dauerhaft die Aufenthaltsorte ihrer Nutzer anhand von Daten aus dem Mobilfunknetz. Diese Informationen werden zwar in einer versteckten Datei aufbewahrt, können aber mit spezieller Software ausgelesen werden. Zwei IT-Experten machten die Praxis auf einer Fachkonferenz öffentlich und lösten damit besorgte Fragen zum Datenschutz aus.
Wird ein iPhone oder iPad über Apples iTunes-Software mit einem Computer synchronisiert, werden dabei auch die Ortsangaben auf den Rechner übertragen. Über diese Sicherungskopie lässt sich auf die Informationen zugreifen. Der ehemalige Apple-Mitarbeiter Pete Warden stellte eine Software namens iPhoneTracker ins Netz, mit der jeder iPhone- oder iPad-Besitzer die Speicherung der Ortsdaten auf einer interaktiven Karte darstellen und sich beliebig in die Regionen seiner Aufenthalte hinein- und herauszoomen kann. Auch in Deutschland ließen sich die Daten mit Hilfe der Software visualisieren.
Die beiden Experten, Alasdair Allan und Pete Warden, fanden keine Anzeichen dafür, dass die Informationen an Apple oder andere weitergeleitet werden. Sie sehen aber ein Problem vor allem darin, dass sich Unbefugte Zugang zu diesen Daten verschaffen könnten, weil sie nicht verschlüsselt gelagert werden. Der deutsche Netzexperte Frank Rieger vom Chaos Computer Club (CCC) sagte, das Risiko in diesem Fall sei vor allem, dass das Telefon verlorengehe und die Daten ausgelesen würden. Oder dass jemand auf den Computer zugreife, auf dem eine Kopie der Daten liege, "und dann die Aufenthaltsorte der letzten Jahre verfügbar und auslesbar sind, ohne dass der Benutzer davon wusste".
Die Aufzeichnung der Ortungsdaten aus dem Mobilfunknetz begann Allan und Warden zufolge vor einem Jahr nach einer Aktualisierung des Betriebssystems iOS, das Apple für seine mobilen Geräte entwickelt hat. Der Konzern äußerte sich bisher nicht.
APA/Red.