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Österreicher klagt Schriftsteller wegen Roman

Heute Redaktion
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Auslieferungsstopp, Werbe- und Leseverbot für Urs Mannharts Roman "Bergsteigen im Flachland": Das Handelsgericht Zürich hat entschieden, der Plagiatsklage des österreichischen Reporters Thomas Brunnsteiner stattzugeben. Damit kommt es zur Gerichtsverhandlung.

Auslieferungsstopp, Werbe- und Leseverbot für Urs Mannharts Roman "Bergsteigen im Flachland": Das Handelsgericht Zürich hat entschieden, der Plagiatsklage des österreichischen Reporters Thomas Brunnsteiner stattzugeben. Damit kommt es zur Gerichtsverhandlung.

114 Textauszüge legte Brunnsteiner, der heute in Finnland lebt, dem Gericht in Zürich vor, um den Auslieferungsstopp zu erwirken. Wie Mannharts Verlag Secession in einem Communiqué vom Montag schrieb, berücksichtigte das Gericht für sein Urteil sechs dieser Auszüge. Nun kommt es zu einem Hauptverfahren gegen Mannhart und seinen Verlag.

Für den vorläufigen Entscheid des Richters äußert der Verlag in seiner Mitteilung kein Verständnis. Das Gericht verkenne, dass es sich um ein "fiktionales Werk handelt, das wie fast jedes andere fiktionale Buch auch Material und Fakten aus nichtfiktionalen Werken" aufnehme.
"Bergsteigen im Flachland", Mannharts Roman über Ereignisse im Europa der 1990er-Jahre, erschien im Mai dieses Jahres. Der junge Berner Autor, der selber auch als Journalist arbeitet, ließ sich für sein Werk von Motiven und Figuren in Reportagen Brunnsteiners inspirieren, wie er selber erklärte.

Er nannte den Reporter einen verehrten Berufskollegen und nannte ihn in seiner Danksagung am Buchende, ohne zu erwähnen, dass Passagen in seinem Buch auf Brunnsteiners Reportagen basieren. Letzterer wirft Mannhart Plagiate vor.