Wirtschaft

Österreicher verlieren Osterhasen-Streit

Heute Redaktion
Teilen

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Der burgenländische Prachthase verletzt die Markenrechte, die der Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli an seinem Goldhasen hält.

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Der burgenländische Prachthase verletzt die Markenrechte, die der Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli an seinem Goldhasen hält.

Kurz vor Ostern ist im Streit um den Schokohasen der burgenländischen Firma Hauswirth eine endgültige Entscheidung gefallen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat entschieden, dass der in Goldfolie gehüllte Prachthase mit seiner roten bzw. rot-weiß-roten Schleife die Markenrechte, die der Schweizer Großkonzern Lindt & Sprüngli an seinem Goldhasen hält, verletzt. Das berichtete das "WirtschaftsBlatt" in seiner Montagausgabe. Geschäftsführer Roman Hauswirth sprach von einem "Worst-Case-Szenario", meinte aber: "Eine unangenehme Entscheidung ist besser als keine."
Seit 2004 beschäftigen sich die Gerichte mit dem Schokoladeprodukt. Nun hat der OGH das Vorliegen von Verwechslungsgefahr bejaht. Hauswirth werde das Urteil "respektieren" und Vorschläge machen, wie der Hase in Zukunft aussehen soll. Er hofft, dass es von der Gegenseite "vielleicht auch ein Entgegenkommen gibt". Für den Geschäftsführer ist es "tragisch, dass es so ausgegangen ist", die Entscheidung des OGH könne er nicht nachvollziehen bzw. verstehen.
Hohe Verfahrenskosten

Auf die burgenländische Firma kommen nun Verfahrenskosten der Klagspartei in der Höhe von 56.000 Euro zu. Außerdem erwarten Hauswirth entweder Schadensersatzforderungen oder die Nachzahlung von Lizenzgebühren, erklärte er. Seitens Lindt & Sprüngli hieß es gegenüber dem "WirtschaftsBlatt", man sei "nicht bestrebt, Hauswirth zu vernichten, will aber keine Plagiate am Markt".
Das heurige Ostergeschäft ist von dem Urteil nicht beeinflusst, denn "das ist de facto gelaufen". Für 2013 erhofft sich der Geschäftsführer, dass ein neu gekleideter Prachthase in den Regalen steht.