Der brutale Übergriff trug sich im Jahr 2014 zu. Die damals 15-jährige Schülerin aus Österreich hatte ihren Vater in Berlin besucht.
Bei einem Bummel im Stadtteil Friedrichshain begegnete das Mädchen dem Angeklagten. "Als sie der Musik lauschte, kam sie mit ihm ins Gespräch", hieß es im Urteil. Der 37-Jährige habe dem Mädchen – das zuvor keine Drogenerfahrungen gemacht hatte – Marihuana gegeben.
In leer stehendem Haus über Schülerin hergefallen
Er habe dann vorgeschlagen, in ein leer stehendes Haus zu gehen. Dort fiel er über das Mädchen her. Die damals 15-Jährige wehrte sich zwar, war aber zu schwach. Die Schülerin sei zunächst nicht zur Polizei gegangen, sagte der Richter. Wortlos habe sie die Ferienreise abgebrochen.
Erst in ihrem Heimatort hatte sie sich schließlich einer Ärztin anvertraut. Diese riet ihr zu einer Anzeige. DNA-Spuren, die im Zuge der Ermittlungen an der Kleidung des Opfers entdeckt wurden, führten schließlich im September 2016 zur Verhaftung des Angeklagten.
37-Jähriger stritt Tat zunächst ab
Dieser bestritt die Tat. Er würde "nie mit einem so jungen Mädchen Sex machen", sagte der 37-jährige Musiker und Tänzer zunächst. Wie DNA-Spuren von ihm auf Hemd und Jeans der Jugendlichen kamen, könne er sich nicht erklären. "Aber wir Musiker haben junge Fans, die uns einfach mal umarmen", sagte der Angeklagte.
Erst im Laufe des neunmonatigen Prozesses hatte er seine Aussage dann geändert und von einvernehmlichen Sex gesprochen. Die Richter sprachen ihn wegen Vergewaltigung sowie Überlassens von Betäubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren schuldig und verurteilten den Musiker zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. (red)