Österreich

Österreichs Gefängnisse platzen aus allen Nähten

Der Platz in den Haftanstalten des Landes wird knapp. Die Volksanwaltschaft kritisiert nun die Haftbedingungen.

Heute Redaktion
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In den Gefängnissen mangelt es an Platz.
In den Gefängnissen mangelt es an Platz.
Bild: picturedesk.com

Die heimischen Gefängnisse sind überbelegt. Deutlich wird das etwa in der Justizanstalt Wien-Josefstadt: In einer 3-Mann-Zelle werden teilweise bis zu zehn Häftlinge zusammengepfercht. Für Volksanwälte seien diese Haftbedingungen "indiskutabel".

Kein Rückzugsraum

Volksanwältin Gertrude Brinek erklärte gegenüber dem ORF, dass man sich nicht wundern dürfe, wenn es weiterhin Übergriffe gebe. Solche Methoden seien nämlich "aggressionsfördernd". Besonders weil die Insassen nur selten einen Rückzugsraum bekommen. Schon unter der Woche werden die Zellentüren nur selten geöffnet, am Wochenende bleiben sie komplett verschlossen. Da kann es schon mal zu Reibereien kommen.

Ein weiterer Kritikpunkt der Volksanwaltschaft: Psychisch kranke Straftäter müssen teilweise jahrelang in Drei- und Vierbettzimmern schlafen, wie zum Beispiel in Göllersdorf. Solche Umstände seien für die Häftlinge "therapiefeindlich".

Fußfessel in der Kritik

Lösungsansätze gibt es zwar, doch auch die stoßen zum Teil an ihre Grenzen. So versucht man immer öfter die Fußfessel zum Einsatz zu bringen. Die Haftalternative sei auch erfolgreich, wie "profil" berichtet: Lediglich zehn Prozent der Personen, die Hausarrest bekamen, mussten wieder in das Gefängnis zurück. Das Problem: Die gesellschaftliche Akzeptanz.

Wer die Fußfessel bekommt ist für Außenstehende oftmals nicht nachzuvollziehen. Besonders deutlich zeigt das ein Fall aus dem Jahr 2016: Ein Mann reiste nach Syrien, um sich dort einer Terrormiliz anzuschließen. An der Grenze wurde er aber von Polizisten aufgegriffen und nach Österreich zurückgeschickt. Hier angekommen bekam er zwar eine Haftstrafe, die letzten vier Monate durfte er aber außerhalb der Gefängnismauern verbüßen. Die Empörung war groß.

Die Justiz rechtfertigt diese Methode folgendermaßen: "Es handelt sich hierbei um Personen, die lediglich relativ kurze Haftstrafen im Ausmaß von zwei oder drei Jahren zu verbüßen haben." Außerdem bekämen nur diejenige eine Fußfessel, die eine fixe Adresse, ein soziales Netz, Job und ausreichende Sprachkenntnisse haben. Gleichzeitig dürfe man aber nicht nur "besser situierten Inländern" das Gummiband um den Fuß binden. Eine Gratwanderung für die Justiz. (slo)