Österreich

Nach Urteil: Berufsverbot für Dr. L. bleibt aufrecht

Eduard L., ein Mediziner aus der Oststeiermark wurde am Donnerstag zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Er hat weiterhin Berufsverbot.

Heute Redaktion
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Am Donnerstag ging der spektakuläre Prozess gegen einen Arzt aus der Oststeiermark, der jahrelang seine Kinder gequält haben soll, vorerst zu Ende. Er endete zwar mit einem Schuldspruch, aber auch mit einem milden Urteil. Das Gericht entschied auf vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe in der Höhe von 5.920 Euro.

Weil sich der Angeklagte Bedenkzeit erbat und der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Anwältin der Kinder und die Exfrau äußerten sich kritisch gegenüber dem Urteil. Sie befinden es für zu milde.

Der Richter erklärte in der Urteilsverkündung, dass der Angeklagte die Kinder nicht quälen wollte, sondern dass er Probleme hätte sich in andere Menschen hineinzuversetzen. Damit folgte der Richter dem Sachverständigen und blieb deutlich unter der möglichen Höchststrafe von drei Jahren Haft.

Eine unmittelbare Folge aus dem Urteil ist, dass das Berufsverbot des Mediziners bis zu einem rechtskräftigen Urteil aufrecht bleibt. Danach muss sich die Ärztekammer mit dem Fall befassen. Wie die Behörde gegenüber dem Radiosender Ö1 allerdings wissen ließ, sei "wegen negativer Prognose" auch ein zukünftiges Berufsverbot unumgänglich.

Bei dem Verfahren handelte es sich um eine Wiederholung des Prozesses. Einen Freispruch aus dem Jahr 2017 hatte das Oberlandesgericht aufgehoben.

Der Mediziner soll seinen mittlerweile erwachsenen Kindern mehrmals mit Selbstmord gedroht haben. Einmal soll er sich einen Schraubenzieher in den Bauch gerammt haben, den eine seiner Töchter herausziehen musste. Der Richter wertete dieses Verhalten nicht als strafbar.

Besonders schockierend war jenes Video, das zeigt, wie der Vater seiner Kinder zum Alkoholkonsum animiert haben soll. Minutenlang ist zu sehen, wie sie Bier aus Schnapsgläsern trinken.

(mr)