Die Wiener Höhenstraße muss dringend saniert werden. Doch eine Debatte um den Denkmalschutz zögert die Bauarbeiten hinaus. Das Denkmalamt möchte ein elf Kilometer langes Teilstück unter Schutz stellen. Damit müsste der historische Pflasterbelag beibehalten werden, was Kosten von etwa 30 Millionen Euro verursachen würde. Auch ein durchgeführter Test spricht gegen die mühevolle Erhaltung des Belags. Die Stadt Wien und die ÖVP sind dagegen und wollen nur einen drei Kilometer langen Streckenabschnitt schützen.
spricht gegen die mühevolle Erhaltung des Belags. Die Stadt Wien und die ÖVP sind dagegen und wollen nur einen drei Kilometer langen Streckenabschnitt schützen.
Nach eingehender Prüfung hat sich das Denkmalamt für den weitgehenden Erhalt der Pflastersteine auf der Höhenstraße ausgesprochen. Eine durchgehende Strecke von rund elf Kilometern (Gesamtlänge: fast 15 Kilomter) der zwischen 1934 und 1938 errichteten Straße sei erhaltenswürdig sei und gehöre unter Schutz gestellt, sagte Gerd Pichler vom Bundesdenkmalamt.
Schließlich handle es sich hier um eine der wenigen noch erhaltenen Ausflugsrouten, die mit ihren Brücken, der Beleuchtung und dem Millionen Granitsteine umfassenden Pflastermosaik ein wichtiges Dokument des Straßenbaus der Zwischenkriegszeit darstelle. Die Höhenstraße stand bis 2010 unter Denkmalschutz. Seit dieser ausgelaufen war, wird über die Sanierung debattiert.
Pflastersteine verursachen hohe Kosten
Bernhard Engleder, Leiter der MA 28 (Straßenbau), kann sich mit elf Kilometern nicht anfreunden. Denn bleibe es dabei, würden allein die primären Sanierungskosten rund 30 Millionen Euro ausmachen. Die Asphaltierung schaffe man mit weniger als 20 Millionen. Dazu kämen bei den anfälligeren Pflastersteinen noch rund 180.000 Euro an jährlichen Erhaltungskosten. "Beim Asphalt hätten wir zumindest einmal zehn bis 15 Jahre Ruhe", so Engleder.
ÖVP-Landesparteichef Juraczka sieht "nur Nachteile"
Die ÖVP Wien kann das Prüfresultat nicht nachvollziehen. "Wir sehen nur Nachteile - für das Budget, die Verkehrssicherheit und letztlich die lärmgeplagten Anrainer - und lehnen diese Entscheidung daher ab", betonte Landesparteichef Manfred Juraczka am Freitag per Aussendung. Juraczka kann sich wie auch Straßenbau-Leiter Bernhard Engleder vorstellen, drei Kilometer unter Schutz zu stellen und dort die Pflasterung zu erhalten.
Beim Bundesdenkmalamt betont man, dass bei der Prüfung vorrangig die Bedeutung des jeweiligen Denkmals im Vordergrund stehe. Man habe außerdem versucht, die Bedenken der Anrainer - der Abrolllärm auf Pflaster ist wesentlich lauter als auf Asphalt - und den Busverkehr zu berücksichtigen. Deshalb habe man auch den Bereich nebst der Schrebergartensiedlung im 17. Bezirk sowie besonders steile Straßenabschnitte von der Unterschutzstellungsempfehlung ausgenommen, betonte Pichler.
Budesdenkmalamt: Kostenargument darf keine Rolle spielen
Das Kostenargument wiederum dürfe - bei allem Verständnis - beim Denkmalschutz "a priori" keine Rolle spielen, ergänzte BDA-Präsidentin Barbara Neubauer. Den endgültigen Abschluss des Unterschutzstellungsverfahrens erwartet sie noch im Sommer.