Am Samstag hielt ein Paar seine Hochzeitszeremonie im öffentlichen Elfenaupark in der Stadt Biel ab. Die Hochzeitsgesellschaft hatte laut der Stadt eine Bewilligung für eine "Hochzeitszeremonie mit anschließendem Apéro". Diese galt aber nur für einen Teil des Parks.
Trotzdem beanspruchte die Festgesellschaft die ganze Parkanlage für sich. Beide Eingänge des öffentlichen Parks waren gesperrt und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich, wie "Ajour" berichtet. "Heute ist der Park ausnahmsweise für die Öffentlichkeit geschlossen", hieß es auf einem Schild.
Die angebrachte Mitteilung über die Sperrung des ganzen Parks für die Hochzeit entspreche weder der ausgestellten Bewilligung noch den Bestimmungen zur Nutzung des öffentlichen Grundes, erklärt André Glauser von der Abteilung Öffentliche Sicherheit der Stadt Biel gegenüber "Ajour".
Die Stadt Biel will den Fall nun genau prüfen und entscheiden, welche Folgen dieser für das Hochzeitspaar hat. Dabei werde auch abgeklärt, ob man solche Anlässe in Zukunft anders regeln muss, so die Stadt.