Niederösterreich

Wegen "fehlendem" Coronatest wurden 600 Euro gepfändet

Karin S. (26) und ihr Partner Paco M. (26) aus Neunkirchen sind verzagt: Den jungen Eltern wurden knapp 600 Euro gepfändet wegen eines Coronatests.

Teilen
Pfändung
Pfändung
privat

Für Karin S. und Paco M. brach eine kleine Welt zusammen: Plötzlich flatterte ein Exekutionsschreiben des Bezirksgerichtes Neunkirchen ins Haus: gut 500 Euro plus knapp 90 Euro Nebenkosten - in Summe also 592,50 Euro soll das Pärchen bezahlen.

1/5
Gehe zur Galerie
    Die Mutter und der Vater (26) kämpfen ums Überleben
    Die Mutter und der Vater (26) kämpfen ums Überleben
    privat

    2 Tests, doch einer zu wenig

    Die jungen Eltern wohnen mit Kind in einer Wohnung in Neunkirchen, haben kein Auto, sind finanziell am Limit. Der Kommissionierer war im November 2021 in der Teststraße seiner Firma positiv getestet worden, die Familie rief die Hotline 1450 an. "Es hieß, mein Mann solle sich noch mal testen lassen. Wir alle sollten doch in die behördliche Teststraße fahren", erzählt Karin S. (alle Namen auf Wunsch geändert). 

    Da die Jungfamilie kein Auto hat, kam schließlich ein mobiler Tester nach Hause und nahm Abstriche von der Frau. "Von meinem Partner nicht, da er ja schon ein positives Ergebnis hatte", berichtet die Mutter.

    Lohnpfändung weil Test fehlt

    In März 2022 flatterte eine Lohnpfändung vom Bezirksgericht Neunkirchen im Auftrag der BH Neunkirchen ins Haus der Familie. "Wir sind extrem verzweifelt. Es heisst, wir hätten zwei Briefe mit der Strafe hinterlegt bekommen. Und das gälte als zugestellt", erzählt das Pärchen, welches nun Einspruch erhoben hat. 

    Die Begründung für die Strafe laut Mutter: Der 26-jährige Partner hätte als K1-Person keinen Test gemacht. "Er hatte ja einen von der Firma hieß es", so Karin S. 

    Die BH Neunkirchen versprach auf Anfrage, sich den Fall genau anzusehen und leitete die Causa an die zuständige Fachabteilung weiter. Übrigens: Hinterlegte Briefe gelten mit dem ersten Tag, an dem sie beim Postamt zur Abholung bereit sind, als zugestellt

    Mehr zum Thema