Österreich

Chef muss Packerl-Berge im Büro absegnen

Immer mehr Österreicher lassen sich ihre Online-Einkäufe statt nach Hause in die Arbeit liefern. Doch die Firma kann eine Shopping-Sperre erteilen.

Heute Redaktion
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Immer mehr Österreicher lassen sich ihre Online-Einkäufe in die Arbeit liefern.
Immer mehr Österreicher lassen sich ihre Online-Einkäufe in die Arbeit liefern.
Bild: iStock

So kann der Stress im Advent einpacken: Einfach schnell in der Mittagspause online Weihnachtsgeschenke kaufen und sie sich dann bequem ins Büro liefern lassen. Das machen auch heuer wieder zahlreiche Angestellte. Denn so spart man es sich, nach Feierabend noch zu einem Depot zu eilen, um seine Pakete von Amazon und Co. einzusacken.

Kommt auf den Chef an

Doch nicht in jedem Betrieb freut man sich darüber, wenn der Postbote zu oft klingelt: Das Zusenden privater Einkäufe in die Firma ist zwar per se erlaubt. Es kann jedoch vom Chef verboten werden, wenn die Packerl-Berge schwindelnde Höhen erreichen. "Es ist Vereinbarungssache, aber letztlich kann der Arbeitgeber bestimmen, wie das im Betrieb gehandhabt wird", klärt die Arbeiterkammer (AK) Wien auf.

Denn der Verwaltungsaufwand ist oft größer als angenommen. "Der Chef kann diese gängige Praxis unterbinden, schließlich werden seine Ressourcen dafür genutzt" – sprich Assistenten oder Empfangsdamen müssen ran. Das gilt vor allem dann, "wenn die Arbeitszeit darunter leidet". Selbst wenn Mitarbeiter bisher problemlos shoppten und der Chef das duldete, kann dem Packerl-Regen jederzeit der Riegel vorgeschoben werden.

Mögliche Abhilfe: Kleinere Weihnachtsgeschenke bestellen, die können 24 Stunden lang aus der Postbox geholt werden.