Österreich

Pädo-Arzt: Fünf Jahre kein Umgang mit Kindern

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia/Symbolbild

Das Landesgericht Wels hat einem Arzt, der sich an einem Achtjährigen vergriffen und obendrein eine Vielzahl von Kinderporno-Fotos gemacht haben soll, erneut fünf Jahre lang jegliche Tätigkeit mit Jugendlichen verboten. Der schon zuvor rechtskräftig verurteilte Mediziner, der nun in Deutschland arbeitet, war bereits rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

, erneut fünf Jahre lang jegliche Tätigkeit mit Jugendlichen verboten. Der schon zuvor rechtskräftig verurteilte Mediziner, der nun in Deutschland arbeitet, war bereits rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Dem Arzt, der inzwischen in Deutschland arbeitet, war vorgeworfen worden, einen Achtjährigen bei einem von ihm veranstalteten Ferienlager in Italien unsittlich berührt zu haben. Darüber hinaus habe er jahrelang von Knaben pornografische Aufnahmen gemacht. Dafür wurde der Mediziner vom Landesgericht Wels wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der pornografischen Darstellung Minderjähriger verurteilt.

Sechs Monate Gefängnis

Dagegen erhob er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, auch die Staatsanwaltschaft berief, weil ihr die Strafe - ein Jahr bedingt sowie eine unbedingte Geldstrafe von 10.800 Euro - zu gering war. Der Oberste Gerichtshof bestätigte den Schuldspruch weitgehend, das Oberlandesgericht verschärfte die Strafe auf 18 Monate, davon sechs unbedingt.

Nur das vom Erstgericht verhängte fünfjährige Tätigkeitsverbot in Vereinen oder Einrichtungen, die mit der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu tun haben, hatte der Oberste Gerichtshof aufgehoben. Darüber musste neu verhandelt werden.

Das Gericht bestätigte daraufhin sein früheres Urteil des fünfjährigen Tätigkeitsverbotes. Der Verteidiger erklärte Rechtsmittelverzicht. Da das Urteil aber schriftlich zugestellt wird, steht ihm dennoch ein Einspruch zu. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Aus gesundheitlichen Gründen abwesend

Für den Prozess am Montag im Landesgericht Wels ließ sich der Mediziner aus gesundheitlichen Gründen entschuldigen. Sein Verteidiger legte eine entsprechende ärztliche Bestätigung vor, weiters eine, dass er eine Therapie absolviere sowie die Zustimmung zu einer Verhandlung in Abwesenheit.