Österreich

Pädophiler Arzt muss nun doch ins Gefängnis

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:26

Das Oberlandesgericht Linz hat die Strafe für einen Arzt, der sich an einem Achtjährigen vergriffen hat, verschärft. Der Mediziner muss sechs Monate lang ins Gefängnis, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Dem Arzt, der inzwischen in Deutschland arbeitet, warf die Anklage in dem Fall vor, einen Achtjährigen bei einem von ihm veranstalteten Ferienlager in Italien unsittlich berührt zu haben. Darüber hinaus habe er jahrelang von Knaben pornografische Aufnahmen gemacht.

Gegen den Schuldspruch des Landesgerichtes Wels wegng Minderjähriger erhob er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Verurteilung zu einem Jahr bedingt sowie einer unbedingten Geldstrafe von 10.800 Euro. Das war ihm zu hoch. Außerdem lehnte der Mediziner die Verpflichtung zur Zahlung von Teilschmerzensgeld an das Opfer ab.

Tätigkeitsverbot muss neu verhandelt werden

Der Oberste Gerichtshof bestätigte den Schuldspruch weitgehend, nur das vom Erstgericht verhängte fünfjährige Tätigkeitsverbot in Vereinen oder Einrichtungen, die mit der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu tun haben, hob er auf. Das muss erneut verhandelt werden.

Aber auch die Staatsanwaltschaft berief. Sie wollte keine Geldstrafe, sondern eine höhere und zumindest teilbedingte Haft. In der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht war für den Angeklagten nicht gerade vorteilhaft, dass er der Anordnung des Gerichtes, Bestätigungen über eine Therapie vorzulegen, nicht folgte und sich zwar reumütig zeigte, aber zu den Vorfällen teils bagatellisierende Äußerungen machte, die bei den Zuhörern im Saal zumindest Kopfschütteln auslösten.

Berufung abgelehnt

Das Oberlandesgericht lehnte schließlich die Berufung des Angeklagten ab und gab jener der Staatsanwaltschaft teilweise statt. Dass die Strafe nicht noch höher ausfiel, war dem Umstand zu verdanken, dass sich das Verfahren lange hingezogen hatte, was zugunsten des Angeklagten angerechnet wird. Unter anderem aus Gründen der Abschreckung für den Beschuldigten und als Zeichen an die Öffentlichkeit, wie verwerflich solche Taten sind und deshalb entsprechend geahndet werden, wurde die Haftstrafe teilweise unbedingt verhängt.

APA/red

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