Österreich

58-Jähriger missbrauchte Kinder seiner Schwester

In Eisenstadt wurde am Montag ein 58-Jähriger verurteilt, weil er die beiden Kinder seiner Schwestern mehrfach sexuell missbraucht haben soll.

Heute Redaktion
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Am Montag wurde ein heute 58-Jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er sich in den Jahren 2002 und 2003 mehrmals an seinen beiden Nichten vergangen haben soll. Die beiden Kinder einer seiner beiden Schwestern sind nicht die ersten Opfer des Sexualstraftäters.

1997 soll er seinen damals sechsjährigen Neffen über Jahre hinweg sexuell missbraucht haben. Dafür saß er 18 Monate in Haft. Seine andere Schwester erlaubte ihm, als er wieder draußen war, den Umgang mit ihren beiden Kindern. Obwohl der mutmaßliche Pädophile nicht allein mit ihnen war, soll er sich zwischen 2002 und 2003 an den Kindern vergangen haben.

Auch 2013 stand der Mann wegen Vergewaltigung vor Gericht. Damals wurde er zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Nach Verbüßung dieser Strafe befindet er sich zur Zeit weiter im Maßnahmenvollzug.

Angeklagte war zurechnungsfähig

Im verhandelten Fall um die Missbrauchsfälle aus den Jahren 2002 und 2003 attestierte der psychiatrische Sachverständige dem Angeklagten zwar eine Intelligenzminderung, aber eine Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Tatbegehungen.

Der Angeklagte gab vor Gericht an eine "relativ turbulente" Jugend verbracht zu haben. Er sei bis er 19 gewesen ist, in Heimen aufgewachsen. Der Stiefvater habe ein Baby umgebracht, dann sei er und seine beiden Schwestern ins Heim gebracht worden.

Die heute verhängten sechs Jahre Haft sind eine Zusatzstrafe für ein 2003 verübtes Diebstahlsdelikt. Außerdem muss der Mann 5.000 Euro an seinen Neffen zahlen. Desweiteren wurde angeordnet ihn in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Ermittlungsverfahren gegen Familienangehörige wurde wegen Mangels an Beweisen eingestellt. Laut Staatsanwältin gehe man davon aus, dass sie Bescheid gewusst hätten. (mr)