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Pädophiler missbrauchte Kind (7) trotz Fußfessel!

Heute Redaktion
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Bild: Carsten Rehder (dpa)

Wäre dieser Fall von Kindesmissbrauch zu verhindern gewesen? Diese Frage muss sich nun die Justiz in Bayern gefallen lassen. Ein Sexualstraftäter soll in München nur vier Monate nach seiner Entlassung ein kleines Mädchen missbraucht haben, während er eine Fußfessel trug.

Der 40-jährige ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt in den Polizei-Akten. Seit 1986 taucht sein Name dort auf. Er wurde 1999 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Insgesamt 23 Fälle legen ihm die Behörden zur Last. Eines seiner Opfer in den Neunzigerjahren war seine fünfjährige Stieftochter. Danach wurde der Sexualstraftäter zu vier Jahren Haft verurteilt.

Rückfall trotz Fußfessel

Nach seiner Entlassung auf Bewährung im Jahr 2004 dauerte es nicht lange, bis er rückfällig wurde. Er näherte sich seiner Stieftochter und soll auch ein anderes Mädchen belästigt haben - dafür musste er bis Ende 2011 ins Gefängnis. Als er wieder entlassen wurde, musste er eine Fußfessel tragen - somit konnte die Polizei seinen Aufenthaltsort per Funk rund um die Uhr ermitteln.

Doch aus seinen Fehlern gelernt hatte der Mann offenbar nicht. Nur vier Monate nach seiner letztmaligen Entlassung lernte er eine Frau in einem Wirthaus kennen und ging mit ihr nach Hause. Als die Mutter schlief, soll sich der 40-Jährige ins Zimmer der Tochter geschlichen haben. Später vertraute sich die Siebenjährige ihrem Vater an - der Verdächtige war zu diesem Zeitpunkt aber bereits wieder hinter Gittern, weil er gegen bestimmte Auflagen verstoßen hatte.

Bayern will an Fußfessel festhalten

Durch die Fußfessel konnte nachgewiesen werden, dass sich der 40-Jährige in der angegebenen Nacht in der Wohnung befunden hatte. Bayerns Justizministerin Beate Merk will trotz des laut Staatsanwaltschaft einmaligen Vorfalls an der Fußfessel festhalten.