13 Jahre Haft wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, schwerer sexueller Missbrauch von Jugendlichen und pornografischer Darstellungen Minderjähriger, dazu die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: So lautete am Landesgericht Wiener Neustadt am Dienstag in einem zweiten Rechtsgang das Urteil gegen einen Pädagogen.
Vergewaltigung, Nötigung, Missbrauch, Kinderporno-Produzent: Privatlehrer Mag. Erich Fleschurz (49) hat als Peiniger junger Buben wenig ausgelassen. Schauerlich dann auch eine Panne der Justiz: 2008 zu vier Jahren Haft verurteilt, musste der pädophile Pädagoge wegen "Platzangst" nicht ins Gefängnis.
Trotzdem wütete er weiter als Kinderschänder. Sprich: Einweisung in eine Psycho-Anstalt und Entlassung erst nach Heilung der Persönlichkeitsstörung, was viel länger dauern kann als die Strafe.
In der Berufungsverhandlung am Dienstag wollte Fleschurz unbedingt die "Maßnahme" loswerden: "In Stein sitzt einer schon zehn Jahre - bei einem Jahr Strafe. Ich komm' da nie wieder raus." Gut möglich. Denn Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer hält am "hohen Rückfallrisiko" fest.
Der Sextäter brauche 300 Stunden Therapie. Bisher bekam er drei. Im Schlusswort bat Fleschurz um "eine Chance". Richter Gerald Grafl gab die lieber dem Opferschutz: Zwar nur mehr 13 Jahre Haft, aber die Einweisung bleibt. Nicht rechtskräftig.