Österreich

Pädagogin baut mit 3 Promille Unfall – Kind verletzt

Eine steirische Sozialpädagogin fuhr sturzbetrunken Auto, verlor die Kontrolle und krachte mit einer Schutzbefohlenen in einen Pfeiler.

Sandra Kartik
Eine Steirerin fuhr sturzbetrunken und gefährdete dabei das Leben eines behinderten Mädchens.
Eine Steirerin fuhr sturzbetrunken und gefährdete dabei das Leben eines behinderten Mädchens.
Getty Images/iStockphoto (Symbol)

Es ist der traurige Schlusspunkt ihrer Alkoholsucht: Eine Steirerin musste sich nun am Bezirksgericht Weiz (Stmk.) verantworten, weil sie durch eine alkoholisierte Fahrt ein behindertes Mädchen verletzte, für das sie verantwortlich war.

Die Sozialpädagogin hatte mehr als drei Promille Alkohol im Blut, als sie mit ihrer minderjährigen Schutzbefohlenen zu Mittag ins Auto stieg. Mit fatalen Folgen: Die Fahrerin wich einem entgegenkommenden Auto aus und krachte dabei frontal in einen Betonpfeiler. Die betrunkene Lenkerin kam wie durch ein Wunder glimpflich davon, doch das Mädchen wurde verletzt. Es erlitt Prellungen an der Schulter und Abschürfungen am Knie. 

Wie das Auto, das einen Totalschaden hat, liegt nun auch das Leben der bisher unbescholtenen Pädagogin in Trümmern. Ihr Führerschein ist für acht Monate weg, in der Arbeit wurde sie zwar nicht gekündigt, aber zurückgestuft. Und nun muss sie ihre Sucht behandeln lassen.

Jägermeister und Wein zu Mittag

Ihr Alkoholkonsum habe sich vor dem Unfall immer auf die Abende konzentriert, beteuerte die Angeklagte vor Gericht. Warum sie diesmal schon früher mit "Wein und ein paar Jägermeistern" begann, kann die Steirerin nicht erklären. Nach dem Unfall sei sie so schockiert gewesen, dass sie gleich die Suchthilfe aufgesucht hat.

Die junge Klientin, die beim Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung durch ihre Schwester vertreten wurde, will kein Schmerzensgeld. "Uns geht es darum, dass sie ihr Problem in den Griff kriegt. Vor allem, weil sie mit Behinderten arbeitet, denen sie damit schadet", sagte diese laut "Kleine Zeitung" aus.

Weil sie "reumütig und geständig" war und "sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen hat", wurde die Sozialpädagogin zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Dass sie eine "betreuungswürdige Person" im Auto hatte, kam jedoch erschwerend hinzu.

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