Die Post ist bei Österreichern verschrien, denn jeder, der schon mal ein Paket, einen Brief oder sonstiges erwartet hat weiß, dass darauf meist eine gefühlte Ewigkeit gewartet werden kann. Doch nun hat Konsument österreichische Paketservices getestet. Das (erstaunliche) Ergebnis: Die Post (!) lieferte das beste Ergenis! Stellt sich die Frage: Wie schlecht sind Lieferservices in Österreich? Konsument und Heute.at hat die Antwort.
österreichische Paketservices (Hermes, DPD, GLS und Post) getestet. Das erstaunliche Ergebnis: Die Post (!) schnitt am besten ab! Stellt sich die Frage: Wie schlecht sind Lieferservices in Österreich? Konsument und Heute.at liefern die Antwort.
Die Abholbenachrichtigung landet im Postfach, obwohl man zu Hause ist, das Paket wird im Vorgarten abgelegt oder die wertvolle Sendung kommt beschädigt an: Die Beschwerden über Paketzustelldienste sind mannigfaltig - und häufig.
Aus diesem Grund hat der Verein für Konsumenteninformation diese Dienste von vier österreichischen Anbietern (DPD, GLS, Hermes und Post) genauer unter die Lupe genommen.
Die Paketaufgabe, Versanddauer und der Zustand der gelieferten Pakete waren im Rahmen des Konsument-Test bei allen Anbietern großteils in Ordnung. Der größte Schwachpunkt lag bei der Lieferung.
Insgesamt schneidet die Post mit einer "guten" Bewertung am besten ab, gefolgt von DPD. Eine "durchschnittliche" Leistung erbrachten GLS und das Schlusslicht Hermes.
Folgende Möglichkeiten gibt es, Beschwerden loszuwerden:
Absender ist zuständig: Der Empfänger eines Pakets ist nicht der Vertragspartner des Paketdienstes. Der Absender ist derjenige, der den Paketdienst beauftragt und daher reklamieren kann. Beschwerden über die Zustellung sollte man daher auch immer an den Absender der Ware, an den Händler oder den Produzenten, richten.
Post-Streitschlichtung: Wenn der Paketdienst die Beschwerde nicht oder nicht zufriedenstellend behandelt, kann man sich (Ausnahme: Hermes und UPS) an die Post-Streitschlichtung der RTR wenden. Ihr Einschreiten ist kostenlos. Die Empfehlung der Post-Streitschlichtung ist nicht verbindlich und nicht anfechtbar.