Österreich

Paketzusteller schuftete, Chef "stahl" ihm 6.500 Euro

Einen besonders dreisten Fall von Ausbeutung deckte die Arbeiterkammer Kärnten auf. Einem Zusteller wurden Tausende Euro an Überstunden vorenthalten.

Christian Tomsits
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Für den Paket-Zusteller konnte 6.500 Euro erstritten werden.
Für den Paket-Zusteller konnte 6.500 Euro erstritten werden.
Getty Images/iStockphoto

Beim Ausliefern von Paketen ist man leider viel zu oft seinem Arbeitgeber ausgeliefert. Ein Kärntner hatte noch "Glück", dass er bei einem Oberkärntner Betrieb angestellt war – und sich nicht in Scheinselbstständigkeit durchschlagen musste. Doch trotzdem wurde dem Mann die Last seines Jobs schlussendlich zu viel, es kam zur einvernehmlichen Auflösung des Vertrags.

Da legte der Chef eine schriftliche Auflösungsvereinbarung, sowie eine Lohnbestätigungserklärung vor. Damit sollte festgehalten werden, dass der Angestellte alle Lohnzahlungen erhalten habe und alle offene Überstunden bereits durch Zeitausgleich abgegolten werden – mit schlappen 1.000 Euro netto wollte der Betrieb den Beschäftigten abfertigen.

Das kam dem fleißigen Paket-Fahrer verdächtig vor, er wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten. Bei Überprüfung der Unterlagen stellte sich heraus, dass der Beschäftigte nicht nur zu wenig ausbezahlt bekam, sondern auch im ersten Beschäftigungsmonat geringfügig bei der Sozialversicherung angemeldet war. Alle geleistete Überstunden wurden generell von Seiten des Arbeitgebers bestritten.

Weil der Betrieb nach der Intervention keine Zahlung für den gebührenden Lohn und die fehlenden Überstunden leistete, wurde eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht. Im Prozessverlauf zeigte sich der Arbeitgeber weiterhin uneinsichtig.

Der ehemalige Arbeitgeber brachte sogar eine Gegenforderung in Höhe von 4.000 Euro ein – die vom Gericht allerdings abgeschmettert wurde.

Damit wollte der Betrieb den Angestellten um insgesamt 10.500 Euro bringen. Durch die AK konnte der Arbeitnehmer erfolgreich bei Gericht vertreten werden und mit Hilfe des kostenlosen Rechtsschutzes ein Geldpaket von rund 6.500 Euro brutto erstritten werden, die  ihm ansonsten vorenthalten geblieben wären.

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