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Papst verschärft Kinderschutz im Vatikan

Am Freitag wurden Normen veröffentlicht, die den Kinderschutz im Bereich des Vatikanstaats und der Kurie verschärfen sollen.

Heute Redaktion
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Künftig müssen Kandidaten für eine Tätigkeit im Vatikan auf ihre Eignung zum Umgang mit schutzbedürftigen Personen - also Kindern und Jugendlichen - geprüft werden. Das sehen neue Normen zum Kinderschutz vor, die am Freitag veröffentlicht wurden.

Für Amtsträger gilt zudem eine Anzeigepflicht für Fälle von Missbrauch Minderjähriger. Die Neuerungen treten mit 1. Juni in Kraft. In einem päpstlichen Erlass wurden die Maßnahmen für die Kurie und einem Gesetz für den Vatikan niedergelegt.

Auch Leitlinien für den kirchlichen Bereich innerhalb des Vatikans wurden von Papst Franziskus verabschiedet. Bereits 2011 waren die Bischofskonferenzen weltweit dazu aufgefordert worden, derartige Leitlinien zu erarbeiten.

Künftig werden nach den neuen gesetzlichen Regelungen Übergriffe gegenüber Kindern im Vatikan als Offizialdelikte verfolgt - also auch ohne die Anzeige eines Geschädigten. Sollte ein kirchlicher Amtsträger die Meldung an die Justiz unterlassen, so droht ihm fortan eine Geldstrafe. Kirchliche Beamte, die eine Anzeige unterlassen, können mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Monaten rechnen.

Den Opfern wurde weiters das Recht auf Gehör sowie juristische, psychologische und geistliche Hilfe zugesichert. Die Normen betonen gleichzeitig den Anspruch der Beschuldigten auf einen fairen Prozess und eine Rehabilitierung bei Falschklagen. Nicht geäußert wird sich darüber, welche Entschädigungen eventuell Betroffene erhalten sollen. Auch die Errichtung einer unabhängigen externen Anlaufstelle für die Opfer ist nicht vorgesehen.

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