Wien

Parken, Sperrzonen – diese Regeln gelten für E-Scooter

Ab Freitag gelten in Wien strengere Regeln für die Betreiber von Leih-E-Scootern. Das Parken auf dem Gehsteig ist verboten.

Heute Redaktion
Das Parken auf dem Gehsteig ist ab jetzt verboten.
Das Parken auf dem Gehsteig ist ab jetzt verboten.
Hans Ringhofer / picturedesk.com

Paris hat die Leih-E-Scooter bereits verboten, "Heute" berichtete. In Wien gelten ab Freitag strengere Regeln. So ist etwa das Parken auf dem Gehsteig verboten. Die Roller müssen verpflichtend auf fixen Anmiet- bzw. Abstellflächen geparkt werden. 

In einem Umkreis von jeweils 100 Metern rund um diese Abstellflächen ist das Abstellen nicht mehr gestattet. Fahrer und Fahrerinnen können ihre Miete dort nicht beenden.

Sperrzonen rund um Krankenhäuser

Auch gibt es Sperr- und Langsamfahrzonen. So funktionieren die Leihgeräte im Bereich von Krankenhäusern, in Parks und auf Märkten nicht mehr.

Bis zum Jahresende sollen 200 der fixen Scooter-Areale eingerichtet werden, berichtet "ORF Wien". Derzeit sind es rund 120. Falsch abgestellte Roller müssen von den Betreibern unverzüglich entfernt werden.

Probephase bis 1. Juni

Langsamfahrbereiche wiederum wird es etwa in Begegnungszonen und Wohnstraßen geben. Die Geschwindigkeit wird dort automatisch gedrosselt.

Parksheriffs kontrollieren die Einhaltung der neuen Regeln. Bis zum 1. Juni gibt es quasi eine Probephase. Dann sollen die Betreiber bei Verstößen auch gestraft werden.

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