Österreich

Parksheriff straft während Begräbnis die Trauernden

Die ohnehin gedrückte Stimmung wurde nur noch düsterer, als eine Gruppe Trauernder Parkstrafen ausfasste. Was die Polizei dazu sagt.

Heute Redaktion
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Trauer schützt vor Strafe nicht. Nach diesem Motto versah ein Parksheriff letzte Woche Montag seinen Dienst in Wien-Favoriten.

"Mein Mann und ich besuchten am Friedhof Oberlaa das Begräbnis eines Freundes und parkten unser Auto auf dem Friedhofsparkplatz", sagt die Wienerin Isabella V. (28) zu "Heute". "Wir wussten, dass es sich um eine Kurzparkzone handelt, und lösten einen Parkschein. Viele andere Trauergäste taten dasselbe."

Dermaßen viele Menschen wollten dem Verstorbenen die letzte Ehre erweisen, dass die Beisetzung etwas länger dauerte, einige Parkscheine liefen also ab. "Als das Begräbnis kurz vor dem Ende war, brachte mein Ehemann einen Herren im Rollstuhl zum Auto. Dort sah er einen Parksheriff, der reihenweise die Trauergäste strafte", erinnert sich Isabella V.

"Is ma egal"

Darauf angesprochen, soll der Sheriff wenig verständnisvoll reagiert haben: "I kann des ned abmahnen, is ma egal. Hätten Sie sich erkundigen müssen". Wegen rund sieben Minuten abgelaufener Parkscheine wurden etwa zehn Autos gestraft, auch die Tochter des Verstorbenen erhielt ein Ticket.

"Mein Mann und ich verstehen, dass die Strafe rechtmäßig ist und haben die 36 Euro bezahlt", sagt Isabella V. im "Heute"-Gespräch. "Man muss sich aber fragen, ob es wirklich notwendig ist, auf einem Parkplatz vor einem Friedhof zu strafen."

Das sagt die Polizei

"Heute" fragte bei der Wiener Polizei nach, der die Parksheriffs dienstlich unterstellt sind. Und die Sichtweise der Behörde ist anders, einem Punkt sogar diametral: Denn die Dienstnummer auf dem Strafzettel gehört laut Pressesprecher Harald Sörös zu einer Frau. Und: Einige Strafen wurden zurückgenommen.

"Die zuverlässige und freundliche Kollegin hat an diesem Tag einige der Personen der Trauergesellschaft nachträglich abgemahnt und die entsprechenden Verwaltungsanzeigen mit dem Vermerk 'Abmahnung' storniert", so Sörös. Allerdings konnten nicht alle Anzeigen gestoppt werden, das sei nur bis zu 30 Minuten nach der Anzeigelegung möglich. Danach gebe es keine technische Möglichkeit mehr, das Ticket zurückzunehmen.

Dialekt nicht verwerflich

Die Kollegin habe der beanstandeten Person sogar ihr Beileid ausgedrückt und weise den Vorwurf der Unfreundlichkeit von sich, so Sörös. Im Dialekt sei das auch nicht geschehen, auch wenn das bei der Polizei nicht als verwerflich betrachtet werde: "Die betroffene Kollegin spricht ausschließlich nach der Schrift."



Zum Vorwurf, sie würde vor dem Friedhof abkassieren wollen, entgegnet die Polizei, dass der Parkraum fair rationiert werden müsse. In diesem Fall sollen auch andere Trauernde Abstellplätze finden können.