Parkpickerl: Amt mit längeren Öffnungszeiten

Ab 1. Juli gilt in Döbling das Parkpickerl.
Ab 1. Juli gilt in Döbling das Parkpickerl.Bild: Sabine Hertel

Ab 1. Juli gilt in Döbling das Parkpickerl: Damit alle Fahrzeug-Besitzer rechtzeitig zu ihrem Pickerl kommen, verlängert das Magistratische Bezirksamt seine Öffnungszeiten.

Ab 1. Juli 2019 gilt in Döbling das Parkpickerl für alle mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht. Bisher haben etwa 6.500 Döblinger ein Parkpickerl erhalten. Für alle anderen, die ihren Hauptwohnsitz im Bezirk haben, aber noch um ein Parkpickerl angesucht haben, verlängert das zuständige Magistratische Bezirksamt nun seine Öffnungszeiten.

Wer sein Parkpickerl persönlich in der Expositur Döbling des Magistratischen Bezirksamts für den 18./19. Bezirk in der Gatterburggasse 12 beantragen will, sollte den Antrag nicht in letzter Minute Ende Juni, sondern in den nächsten zwei Wochen nach dem Pfingstwochenende stellen. Damit werden auch die Wartezeiten kurz gehalten.

Längere Öffnungszeiten ab 11. Juni

Für Fahrzeugbesitzer, die das Parkpickerl noch vor dem Urlaub beantragen wollen, kann das ab Dienstag, 11. Juni, also direkt nach dem Pfingstwochenende von Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr tun.

Bei entsprechendem Bedarf könnten die Öffnungszeiten auch angepasst werden, kündigt die Stadt an. Wer den Antrag für das Parkpickerl rund um die Uhr und "ohne Wartezeiten" stellen will, kann dies auch online tun. Bisher wurden bereits mehr als 75% der Anträge über dieses unkomplizierte Service eingebracht. Bei Online-Anträgen wird das Pickerl per Post zugesandt.

Welche Dokumente sind nötig?

Um ein Parkpickerl beantragen zu können, müssen der Zulassungsschein, Führerschein und im Falle elektronischer Bezahlung die Zugangsdaten vorgezeigt werden. Bei Wechselkennzeichen sind die Zulassungsscheine von allen Fahrzeugen, die ein gemeinsames Kennzeichen haben, nötig.

Was kostet das Parkpickerl Döbling?

Die Kosten belaufen sich 90 Euro pro Jahr, zwei Jahre kosten 180 Euro. Dazu kommen – je nach Art der Beantragung – unterschiedlich hohe Verwaltungsangaben dazu. Bei persönlicher Vorsprache im Magistratischen Bezirksamt sind das 50 Euro, bei Online-Antrag 45 Euro und bei Internet-Anträgen mittels Bürgerkarte 39,30 Euro.

Beim Kauf eines Parkpickerls für zwei Jahre ist die Verwaltungsabgabe nur einmal zu entrichten.



Ab wann braucht man ein Parkpickerl und wie lange ist es gültig?

Ab 1. Juli wird in Döbling eine flächendeckende Kurzparkzone eingeführt, ab dann braucht man ein Parkpickerl. Das Parken ist dann von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr kostenpflichtig.

Das Parkpickerl ist mindestens drei Monate, längstens zwei Jahre gültig. Danach muss per Antrag verlängert werden. Alle Informationen zum Parkpickerl in Döbling finden Sie auch online hier.

Bis wann kann man Parkpickerl beantragen?

Das persönliche Stellen eines Antrages ist noch bis 25. Juli im Amtshaus Döbling in der Gatterburggasse 12 möglich (Achtung: kein barrierefreier Zugang). Ab 29. Juli erfolgt die persönliche Antragsstellung dann im Magistratischen Bezirksamt in der Martinstraße 100 in Währing. (lok)

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