Österreich

Parkpickerl-Betrug: Ex-Beamter muss nicht ins Gefäng...

Heute Redaktion
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Trotz des illegalen Verkaufs von 400 Parkpickerl muss der dafür verantwortliche Ex-Beamte Stadt Wien nicht ins Gefängnis. Er wurde zu zwei Jahren bedingt verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die vom Gericht auf 34.000 Euro festgelegte Schadenssumme hat der 27-Jährige bereits beglichen.

Trotz des muss der dafür verantwortliche Ex-Beamte Stadt Wien nicht ins Gefängnis. Er wurde zu zwei Jahren bedingt verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die vom Gericht auf 34.000 Euro festgelegte Schadenssumme hat der 27-Jährige bereits beglichen.

Der Angeklagte wurde wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit verurteilt. Unter anderem weil er bisher unbescholten und geständig war, Reue gezeigt und den finanziellen Schaden bereits beglichen hat, muss der Beschuldigte nicht hinter Gitter.

"War damals jung und habe nicht nachgedacht"

Er hatte sich 2010 erstmals von einem Bekannten schmieren lassen. Der illegale Verkauf war leicht, weil die Parkpickerl nicht abgezählt waren. "Ich muss ehrlich sagen, ich war damals jung und habe nicht nachgedacht", sagte der Ex-Beamte. Das Geld habe er vor allem für die Hochzeit mit seiner Lebensgefährtin verwenden wollen.

Der Schöffensenat habe die "berechtigte Hoffnung, dass Sie niemals mehr auffallen werden", legte Richterin Minou Aigner dem Angeklagten ans Herz. Auch wenn er zwei Verbrechen begangen habe und er den Betrugsvorgang wiederholt hat, hätten die Milderungsgründe für eine bedingte Strafe gesprochen.

Stadt Wien will doppelt so viel Geld

Staatsanwaltschaft, Verteidiger und der Anwalt der Stadt Wien erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Ganz aus dem Schneider ist der Angeklagte nicht. Die Stadt Wien hat eine doppelt so hohe Schadenssumme angegeben, diese könnte auf zivilrechtlichen Weg eingeklagt werden.