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Parkpickerl: Seit Mittwoch wird gestraft!

Heute Redaktion
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Heute wird es ernst! Die Ausweitung der Ausweitung der Parkpickerl- Zonen in Penzing, Ottakring und Hernals ist in Kraft und damit heißt es: Parkschein lösen oder Strafe riskieren. Denn Polizei und Parksheriffs werden - anders als in der ersten Ausweitungsphase - keine Gnade walten lassen.

Am Mittwoch wurde es ernst! Die Ausweitung der Ausweitung der Parkpickerl- Zonen in Penzing, Ottakring und Hernals ist in Kraft und damit heißt es: Parkschein lösen oder Strafe riskieren. Denn Polizei und Parksheriffs werden – anders als in der ersten Ausweitungsphase – keine Gnade walten lassen.

An den Bewirtschaftungszeiten ändert sich nichts, Parkscheine sind also von 9 bis 19 Uhr Pflicht. Sie gelten drei Stunden lang. Das zahlungspflichtige Gebiet wird – wie berichtet – in Penzing bis zur Westbahntrasse, Hüttelbergstraße, Dehnegasse und Sanatoriumstraße ausgeweitet.

In Ottakring muss man bis zur Savoyenstraße Parkscheine lösen. In Hernals verläuft die Grenze entlang der Andergasse, Pointengasse, Promenadenweg bis zur Straßenbahn- Endstelle Dornbach. Dazu wird auch die Neuwaldegger Straße bis zur Höhenstraße "parkraumbewirtschaftet".

Ob auch in den ÖVP-Bezirken Hietzing und Währing das Pickerl eingeführt wird, dürfen die Bewohner bei Befragungen im Jänner entscheiden.

Deutlicher Anstieg der Parkpickerlbesitzer

Die nochmalige Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ließ die Zahl der Parkpickerlbesitzer erneut deutlich ansteigen. Durch die Ausdehnung sind in den vergangenen Wochen noch einmal gut 7.000 Inhaber der klebenden Ausnahmeberechtigung dazugekommen, sagte Parkpickerlkoordinator Leopold Bubak am Mittwoch.

Durch die erste Welle der Einführung der flächendeckenden Kurzparkzone in fünf Westgürtel-Bezirken per Anfang Oktober waren mehr als 42.000 Anträge von Bezirksanrainern gestellt worden. Gemeinsam mit der Ausweitung der Ausweitung hält man nun bei rund 50.000 neuen Pickerlbesitzern. Diese können gegen einen Pauschalbetrag in den bewirtschafteten Gebieten ihres jeweiligen Bezirks zeitlich unbegrenzt parken.

Für "herkömmliche" Autofahrer gilt Parkscheinpflicht und damit eine Maximalparkdauer je nach Areal zwischen zwei und drei Stunden. In manchen Einkaufsstraßen darf man sogar nur eineinhalb Stunden stehen. Bubak versicherte, dass die Einführung der Kurzparkzonen in den Neo-Gebieten organisatorisch reibungslos funktioniert habe.

R. Zwickelsdorfer/Red.

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