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Parkplatz "reservieren": Verständlich trotz Verbot?

Heute Redaktion
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Darf man einen Parkplatz so reservieren?
Darf man einen Parkplatz so reservieren?
Bild: Leserreporter

Der ewige Kampf um einen Autostellplatz ist für viele Wiener bitterer Alltag. "Heute"-Leser Tommy knipste eine illegale Parkplatz-"Reservierung" in Margareten.

Nahezu jeder Autofahrer kennt die Problematik: Oftmals sucht man in Wien eine gefühlte Ewigkeit nach einem geeigneten Parkplatz und kreist scheinbar endlos um die Häuserblöcke. Findet man dann endlich einen Stellplatz, liegen bei vielen schon die Nerven blank.

Wenn dann auch noch Gegenstände auf freien Parkplätzen hingestellt werden, weil manche der Meinung sind, sich so freie Lücken "reservieren" zu können, kommt es nicht selten zu unschönen Szenen. Streitigkeiten und verbale Entgleisungen sind da keine Seltenheit.

Leserreporter Tommy entdeckte am Freitag im 5. Wiener Bezirk Anrainer, die sich einen Parkplatz vor der Haustüre "reservieren" wollten. Auf einem Seil, das zwischen einem blauen BMW und einem Koffer gespannt wurde, stand in Blockbuchstaben: "Umzug, 16.02.2018, frei halten".

Abgesehen davon, dass das Datum in der Vergangenheit liegt, gelten solche Reservierungen nicht im Straßenverkehr, denn niemand hat das Recht einen Parkplatz für sich selbst einzunehmen - ganz egal ob es sich dabei um Mistkübel, Stühle oder andere Einrichtungsgegenstände handelt.

Allerdings bietet die Stadt Wien in solchen Fällen Lösungen an. Jeder hat die Möglichkeit bei der MA 46 eine kurzfristige Halteverbotszone zu beantragen. Zieht man also um oder saniert gerade seine Wohnung, ist das der einzige rechtmäßige Weg, einen Parkplatz vor der Tür zu "reservieren". Solche Bewilligungen gelten maximal eine Woche und müssen mindestens zwei Wochen vorher eingereicht werden. Kostenpunkt einer solchen Verbotszone: 52,08 Euro. (mz)