Wien

Sechs Sekunden Umdrehen kosten Wienerin nun 495 Euro!

Umdrehen auf einem Schotterparkplatz kosteten einer Mutter viel Geld. Viele Privatgründe sind nicht gekennzeichnet, abkassiert darf trotzdem werden…

Nicole Oirer
Andrea K. warnt: Kurzes Umdrehen auf diesem Parkplatz in der Walter-Zemann-Gasse hat sie fast 500 Euro gekostet.
Andrea K. warnt: Kurzes Umdrehen auf diesem Parkplatz in der Walter-Zemann-Gasse hat sie fast 500 Euro gekostet.
Denise Auer

Das Vorgehen ist bekannt. Ein überwachter Privatparkplatz und ein Grundbesitzer, der sein Recht knallhart durchsetzt. Wer auf den Parkplatz fährt kassiert die Androhung einer Besitzstörungsklage mitsamt saftiger Zahlungsaufforderung. Einige "Heute"-Leser sind bereits in eine solche Falle getappt. In letzter Zeit gab es mehrere "Park-Opfer" in der Franz-Eduard-Matras-Gasse in der Wiener Donaustadt. Nun hat sich auch ein Opfer in einer anderen Straße gemeldet.

795 Euro für Besitzstörung

Andrea K. (42) wollte am 22. Februar die Schulkollegin ihrer Tochter nach einer Veranstaltung sicher daheim absetzen. Das Mädchen wohnt in der Breitenleer Straße, die schon seit längerem aufgegraben ist. "Also bin ich in die nächste Querstraße, die Walter-Zemann-Gasse gefahren, um sie sicher absetzen zu können. Das war eine Sackgasse und am Ende vor einem Mehrparteienhaus war ein kleiner Parkplatz. Da hab ich sie rausgelassen, umgedreht und war wieder weg. Das waren nur ein paar Sekunden. Ich bin nicht mal selbst ausgestiegen", schildert die 42-Jährige. 

Ein paar Wochen später flatterte ein Brief bei Andrea ins Postkastl. Der Besitzer der Liegenschaft warf ihr eine Besitzstörung vor. In dem Brief wurde sie zum Zahlen aufgefordert, ansonsten würde sie geklagt. Man stellte Andrea vor die Wahl: Ein Pauschalbetrag von 795 Euro, ein Sonderpreis bei rascher Zahlung innerhalb von fünf Tagen von 495 Euro oder sieben Raten zu je 90 Euro. 

"Als der Brief kam, habe ich direkt einen Anwalt kontaktiert. Der hat mir aber geraten die 495 Euro einzuzahlen", erzählt Andrea. Rechtsanwalt Martin Kohlhofer von der kontaktierten Anwaltskanzlei erklärt auf "Heute"-Nachfrage, dass Betroffene nicht wirklich eine Wahl hätten. "Entweder man bezahlt es gleich oder man muss mit einer Klage rechnen." Das könnte laut dem Experten aber noch einmal deutlich teurer sein. 

Gutes Geschäft für Parkplatzbetreiber

Andrea hat also die 495 Euro eingezahlt. Keine leichte Situation für die 42-Jährige. Sie ist wegen Long-Covid derzeit im Langzeitkrankenstand, die finanzielle Lage ist daher angespannt.

Für Anwalt Kohlhofer ist die Vorgehensweise der Parkraumüberwachungsfirma nichts Neues. "Ich habe wöchentlich zwei bis drei solcher Briefe am Schreibtisch liegen", meint er. Nicht einmal Sanitäter bleiben verschont – wir berichteten. 

Dass sie auf einem Privatparkplatz stand, hat Andrea nicht gesehen. Auch die Kamera, die das Grundstück überwacht, hat sie zu spät entdeckt. "Ich sage ja auch gar nicht, dass mir die Strafe nicht zusteht. Aber die Strafhöhe ist eine komplette Abzocke", ärgert sie sich. Sie möchte jetzt andere Autofahrer vor dieser Masche warnen, denn für sie ist die Vorgehensweise skrupellos. Die Gasse wird die 42-Jährige mit dem Auto in Zukunft auf jeden Fall meiden. 

"Kein Schild notwendig"

ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried ist der Betreiber des Parkplatzes schon bekannt. "Im urbanen Raum gibt es immer mehr Besitzstörungsklagen." Was viele nicht wissen: "Es ist kein Schild notwendig. Es reicht, wenn sich die Fläche von der Straße abhebt." Am konkreten Ort gibt es aber ein Schild, welches auf den Privatgrund hinweist, so der ÖÄMTC-Jurist. An manchen Standorten des Betreibers gebe es bis zu zehn Besitzstörungsklagen pro Tag. 

Ob die angeführten Fantasiebeträge der Parkplatzbetreiber vor Gericht halten, ist laut dem Juristen fraglich. Man könne die Unterlassungserklärung unterschreiben und weniger als den geforderten Betrag zahlen, so Authried. Ist keine Wiederholungsgefahr erkennbar, sei es auch möglich, dass der geforderte Betrag dem Kläger vor Gericht nicht zugesprochen werde.

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