Österreich

Parkplätze bedroht, aber Lösung in Sicht

Heute Redaktion
Teilen

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes hätte ab 22. November für Chaos bei vielen Parkplatzbesitzern gesorgt. Denn Stellplätze wären dann Allgemeingut, wenn sie nicht im Grundbuch stehen.

Die drohende "Enteignung" von Parkplätzen und Kellerabteilen ist vorerst abgewendet. "Tatsächlich schaut es ganz gut aus, aber die Reform ist noch nicht beschlossene Sache", gibt sich Jurist Gottfried Forsthuber vorsichtig optimistisch.

Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom 22. November 2011 hätten Eigentumswohnungs-Besitzer bei fehlendem Grundbucheintrag ihre Keller und Parkplätze verloren bzw. mit anderen teilen müssen. "Hätte sich ein völlig Fremder auf Ihren Parkplatz gestellt, hätten Sie das einfach hinnehmen müssen", erklärt der Badener Rechtsvertreter.

Aber: Per 1. März 2015 soll das Gesetz repariert werden – und zwar rückwirkend.