Österreich

Parkschaden gemeldet – dennoch 150 Euro Strafe

Heute Redaktion
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Teurer Parkschaden in Tulln: Eine Tullnerin fuhr gegen ein Auto und hinterließ brav ihre Nummer. Trotzdem muss sie jetzt 150 Euro Strafe wegen Fahrerflucht bezahlen.

Teures Missgeschick in Tulln: Nachdem eine Tullnerin beim Ausparken einen Parkschaden verursacht hatte, hinterließ sie gewissenhaft ihre Daten und Telefonnummer an der Windschutzscheibe des beschädigten Auto. Damit war die Sache, dachte die Frau jedenfalls, erledigt.

Doch dann die kalte Dusche für die Lenkerin: 150 Euro Strafe wegen Fahrerflucht. Das Missgeschick wurde von der Fahrerin zwar selbst auch noch bei der Polizei gemeldet, doch zu spät. Nach der Straßenverkehrsordnung sind auch kleine Parkschäden innerhalb von 15 Minuten bei der Polizei zu melden.

Persönliche Schadensmeldung erforderlich

"Eine Meldung über Unfälle hat unverzüglich, etwa innerhalb der nächsten 15 Minuten an die nächstgelegene Polizeiinspektion zu erfolgen und das persönlich", erklärt Bezirkshauptmann Andreas Riemer den "NÖN".

Sollte das aus einem Grund nicht möglich sein, empfiehlt er sofortige telefonische Kontaktaufnahme. Diese Information kommt für die Fahrerin in Tulln wohl zu spät.