Niederösterreich

Parksheriff in "falschem Ton" angeredet – 27 € Strafe!

Ärger für einen St. Pöltner: Er kaufte Wandfarben in der City, bekam wegen zwei Minuten eine Strafe. Der Park-Sheriff soll ihn eingeschüchtert haben.

Ärger wegen Parkstrafe in der Wiener Straße in St. Pölten
Ärger wegen Parkstrafe in der Wiener Straße in St. Pölten
privat

Selbst eine Woche nach dem Vorfall in der St. Pöltener Innenstadt ist ein 53-jähriger Sankt Pöltner immer noch schwer verärgert: Der Wagramer hatte am Freitag, 8. September 2023, kurz vor 11 Uhr in der Wiener Straße Farben zum Ausmalen eingekauft. 

Kunde 2-mal im Geschäft

Dazu hielt der Lenker im Halte- und Parkverbot an und hüpfte schnell ins Fachgeschäft. Da der 53-Jährige jedoch im Shop etwas vergessen hatte, musste er kurz vor dem Auto umdrehen und nochmals ins Geschäft zurück. "Und da war mittlerweile ein weiterer Kunde gekommen, somit musste ich kurz warten", erzählte der Wagramer eine Woche danach.

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    Ärger wegen Parkstrafe in der Wiener Straße in St. Pölten
    Ärger wegen Parkstrafe in der Wiener Straße in St. Pölten
    privat

    Als der 53-Jährige zum geparkten Auto zurückkehrt war, folgte die unliebsame Überraschung: Ein Parkraum-Überwacher stand vor dem Fahrzeug und soll gesagt haben: "Haben's nicht was vergessen bei Ihrer Ladetätigkeit? An Parkschein, hätte ich gesagt, weil Sie haben ja zwölf Minuten gebraucht." Der St. Pöltner entgegnete: "Sie haben ja gesehen, dass ich meinen Pkw beladen habe."

    "Passen's auf, Sie reden mit einem Beamten"

    Dabei soll der Park-Sheriff mit dem Ton des 53-Jährigen nicht einverstanden gewesen sein: "Passen's auf, wie sie reden, Sie sprechen ja mit einem Beamten." Daraufhin soll der St. Pöltner dem Parkraum-Sheriff die Meinung gegeigt haben: "Der wollte mich in Richtung Beamtenbeleidigung einschüchtern". Dennoch die Folge: Eine 27-Euro-Strafe.

    Da es angeblich über den Parkraumüberwacher mehrere Beschwerden gegeben hatte, wandte sich der 53-Jährige auch an die Stadt. Aus dem Magistrat hieß es dazu: "Die Vorgaben in der Kurzparkzone sind grundsätzlich einzuhalten. Gleiches gilt auch für ein Halte- und Parkverbot. Die Parkraumüberwachung ist grundsätzlich angehalten, diese Einhaltung auch im Falle einer Überschreitung zu dokumentieren. Den konkreten Vorfall können wir derzeit nicht kommentieren, werden dem jedoch nachgehen und mit dem erwähnten Kollegen Rücksprache halten. Ein laufendes Verfahren können wir aber ohnedies nicht kommentieren."

    "Überschreitungen sind zu dokumentieren. Aber wir werden mit dem Kollegen Rücksprache halten" - ein Sprecher des Magistrates Sankt Pölten.

    Eine Anfrage (jedoch am Freitagnachmittag, Anm.) an das zuständige Sicherheits-Unternehmen blieb bis jetzt unbeantwortet.

    Der 53-Jährige will die Parkstrafe fix nicht bezahlen: "Ich lasse es auf eine Anzeige ankommen und werde alle Mittel ausschöpfen. Am Freitag, 15.9., sah ich den besagten Parkraumüberwacher in einem Wettbüro fernsehen, während der Dienstzeit, aber harmlose Kunden schikanieren."