Österreich

Parksheriffs erließen Kollegen Strafen

Heute Redaktion
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Weil sie nach eigenem Bekunden "eine Panik hatte, dass ich laufend Strafen zahle", soll ein weiblicher Parksheriff in Wien eine Kollegin dazu gebracht haben, ihr eine Buße für ihr ohne Parkschein in der Kurzparkzone abgestelltes Auto zu ersparen.

Weil sie nach eigenem Bekunden "eine Panik hatte, dass ich laufend Strafen zahle", soll ein weiblicher Parksheriff in Wien eine Kollegin dazu gebracht haben, ihr eine Buße für ihr ohne Parkschein in der Kurzparkzone abgestelltes Auto zu ersparen.

Darüber hinaus soll die 38-Jährige Ähnliches regelmäßig bei anderen Kollegen praktiziert haben, weil sie - wie sie am Freitag im Straflandesgericht deponierte - "menschlich" sein wollte. Staatsanwalt Juan Pablo Gomes Reyes warf der Frau, die ihren Job als Parkraumüberwacherin inzwischen aufgegeben hat und nun in einer Trafik beschäftigt ist, Amtsmissbrauch vor.

Sie soll öfters Kollegen ein bargeldloses Organmandat ausgestellt, dieses ausgedruckt, ihnen hinter die Windschutzscheibe ihrer ohne Parkschein in der Kurzparkzone abgestellten Pkw geklemmt und damit vorgegeben haben, sie bestraft zu haben. In Wahrheit aber - so die Anklage - stornierte die 38-Jährige diesen Vorgang im Nachhinein, so dass das Fehlverhalten der Kollegen ohne Sanktion blieb.

"Storniert", wenn es "plausiblen Grund" gab  

"Die Kollegen sind so behandelt worden wie normale Bürger", erzählte die Angeklagte. Sie sei oft nach Einsätzen von ihr unbekannten "Parksündern" angerufen und nachträglich gebeten worden, doch von einer Strafe abzusehen. "Wenn's an plausiblen Grund gegeben hat, ist das storniert worden. Es musste der Grund plausibel und glaubwürdig sein", behauptete die Frau.

Folgt man den Angaben der 38-Jährige, wäre es üblich, dass Wiener Parksheriffs Organmandate stornieren, wenn sich "Parksünder" mit einem kurzen WC-Besuch, einem unaufschiebbaren Termin oder einer Prüfung entschuldigen. Letzteres war laut Anklage die Begründung, weshalb die Frau auf Bitte ihres Kommandanten die Strafe für eine ranghohe Kollegin in einem anderen Bezirk im Nachhinein stornierte: Diese gab vor, sie habe eine Prüfung geschrieben und sich daher nicht um einen Parkschein kümmern können.

Grund war "geistige Umnachtung"

Dass sie selbst eine Kollegin um den Gefallen gebeten hatte, ihr ein bargeldloses Organmandat zu schreiben, um ausgerechnet in der Kurzparkzone vor ihrem Büro ohne Parkschein stehen bleiben zu können, erklärte die 38-Jährige mit "geistiger Umnachtung". Sie sei damals "geistig scheinbar verwirrt" gewesen. Die mitangeklagte Kollegin kam nur deshalb ungeschoren davon, weil sie das Mandat zwar stornierte, sich aber zuvor nicht getraut hatte, es am Pkw der 38-Jährigen anzubringen.

Sie befürchtete nämlich, dabei von ihren Vorgesetzten beobachtet zu werden. Richterin Andrea Philipp wertete dies als Rücktritt vom Versuch, weshalb dieses Verhalten straflos blieb. Der Verhandlung gegen die 38-Jährige wurde demgegenüber vertagt. Die Richterin will zahlreiche weitere Zeugen hören, um die Straf-Praxis unter den "Blaukapplern" von der MA67 näher zu beleuchten.

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