Österreich

Parkstrafe zeigt: Auch kein Gehsteig ist ein Gehsteig

Heute Redaktion
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Auch ein Gehsteig, der fast nicht als solcher erkennbar ist, darf nicht beparkt werden. Diese Erkenntnis machte Manuel Himmler in der Donaustadt, er kassierte eine Strafe über 68 Euro.

Wann ist ein Gehsteig ein Gehsteig? Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) urteilte jetzt: "Die für den Fahrzeuglenker vor Ort erkennbaren äußeren Merkmale (Abgrenzung durch Randsteine) definieren einen Gehsteig. Auch wenn er 'geringfügig', 'spärlich' und 'nicht nennenswert' ist, so muss ihn ein Fahrzeuglenker trotzdem als solchen erkennen – und darf daher auch sein Auto nicht dort parken."

Das musste nun "Heute"-Leser Manuel Himmler lernen. Er kassierte Mitte Mai eine Strafe über 68 Euro, weil er am Anfang der Oskar-Sima-Gasse (Donaustadt) auf einem geschotterten "Gehsteig" geparkt hatte. Er zahlte nicht, Folge war eben jener Brief vom VGW. Dass darin auch zu lesen steht, dass der Abstellort "kein Gehsteig im Sinne des § 54 der Bauordnung für Wien" ist, tut offenbar nichts zur Sache.

Und: Die am Strafzettel vermerkte Adresse "Oskar-Sima-Gasse ggü. 2 (Donaustadt)" ist laut VGW falsch – was die Strafe aber auch nicht aufhebt. Himmler überlegt nun, zu berufen.

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