Der Nationalrat hat am Donnerstag das Basiskonto für alle beschlossen. Damit wird einer EU-Richtlinie entsprochen, die die Möglichkeit eines Kontos mit geringen Gebühren und ohne Überziehungsrahmen für alle in der EU lebenden Personen vorsieht.
Das Basiskonto darf maximal 80 Euro im Jahr kosten, besonders bedürftige Personen müssen nur maximal 40 Euro zahlen. Das Konto kann nicht überzogen werden. Weitere zentrale Bestimmungen der Gesetzesvorlage bringen mehr Transparenz bei den Kontogebühren sowie Erleichterungen beim Bankenwechsel.
Relevant ist das Basiskonto für rund 150.000 Menschen in Österreich, die bisher kein Konto hatten, weil sie überschuldet oder ohne Einkommen sind oder über keinen festen Wohnsitz verfügen.
Das Recht auf ein Basiskonto steht laut EU-Richtlinie allen Personen zu, die über einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Europäischen Union verfügen, unabhängig vom Wohnort und der Staatsangehörigkeit. Somit umfasst das Gesetz auch Obdachlose und Asylwerber.