Politik

Parlament: Bürger dürfen Sitzungen gratis stören

Heute Redaktion
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Die Polizei darf Besuchern, die eine Nationalratssitzung lautstark stören, keine Geldbuße aufbrummen. So lautet das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Die Höchstrichter haben damit einem Störenfried mit seiner Beschwerde Recht gegeben.

Die Polizei darf Besuchern, die eine lautstark stören, keine Geldbuße aufbrummen. So lautet das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs. Die Höchstrichter haben damit einem Störenfried mit seiner Beschwerde Recht gegeben.

Während SPÖ-Urgestein im Oktober 2012 im Parlament eine Rede hielt, kamen von der Besuchergalerie unfeine Töne. "Frechheit und Sauerei, Österreich ist ein korruptes Land", rief ein Mann und warf Flugblätter in den Plenarsaal hinab. Die damalige Nationalratspräsidentin Barbara Prammer unterbrach die Sitzung für kurze Zeit und ließ den Störenfried hinausexpedieren.

100 Euro Strafe

Die Landespolizeidirektion Wien verdonnerte den Mann daraufhin wegen Störung der öffentlichen Ordnung nach Paragraph 81 des Sicherheitspolizeigesetzes zu einer Geldbuße von 100 Euro. Seiner Berufung wurde von Seiten des Verwaltungsgerichts nicht stattgegeben. Der Verfassungsgerichtshof hingegen hob laut "Presse" die Sanktion wegen Willkür auf.

Geldstrafe unzulässig

Das SGP darf in diesem Fall nicht angewendet werden. Gemäß Geschäftsordnungsgesetz obliegt die Ausübung der Sitzungspolizei den Parlamentspräsidenten. Sie können Besucher von der Galerie entfernen lassen oder auch ein Hausverbot aussprechen und Schluss. Eine nachträgliche Bestrafung ist nicht zulässig.