SPÖ und ÖVP wollen das Spesen- und das Mitarbeiterbudget der Abgeordneten erhöhen. Den entsprechenden Antrag haben die Abgeordneten Otto Pendl von der SPÖ und August Wöginger von der ÖVP am Donnerstag eingebracht. In Kraft treten soll die Anhebung schon Anfang August.
SPÖ und ÖVP wollen das Spesen- und das Mitarbeiterbudget der Abgeordneten erhöhen. Den haben die Abgeordneten Otto Pendl von der SPÖ und August Wöginger von der ÖVP am Donnerstag eingebracht. In Kraft treten soll die Anhebung schon Anfang August.
Abgeordnete können zusätzlich zum normalen Gehalt Spesen abrechnen (u.a. für Fahrtkosten aus dem Wahlkreis nach Wien, Übernachtungen und Bürokosten). Außerdem erhalten sie Zuschüsse für die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter, die sie bei der Arbeit unterstützen. Diese Zuwendungen werden nun erhöht, obwohl vor allem die Volkspartei ohne Ende von der spricht.
Deutliches Plus vorgesehen
Laut "Vorarlberger Nachrichten" sieht der Plan für die Anhebung so aus: Die Aufwandsentschädigung für Abgeordnete (derzeit maximal 506 Euro pro Monat plus 253 Euro Entfernungszulage pro halber Stunde Reisezeit) soll um gut ein Viertel auf bis zu 644 Euro angehoben werden, die Entfernungszulage auf 322 Euro.
Mandatare mussten selbst zahlen
Begründet wird das damit, dass die Spesen durch die jüngsten Nulllohnrunden für Politiker mehrmals nicht angehoben wurden: "Dies führt soweit, dass einige Abgeordnete die An- und Abreisen zum Parlament sowie die Nächtigungen in Wien zum Teil aus den normalen Bezügen finanzieren mussten und nicht aus den Aufwendungen decken konnten."
Mehr Arbeit wegen möglicher Reform
Ebenfalls angehoben werden soll das Gehaltsbudget der Abgeordneten für ihre Mitarbeiter - und zwar um gut ein Drittel von 3.198 auf 4.291 Euro monatlich. Als Grund wird der wachsende Arbeitsaufwand im Parlament angeführt - u.a. deshalb, weil "in Zukunft die Einsetzung eines voraussichtlich ein Minderheitsrecht werden" wird.
Stark angehoben werden auch die Zuschüsse für Abgeordnete mit Behinderung. Diese machen derzeit - je nach Schwere der Behinderung - zwischen drei und neun Prozent der Aufwandsentschädigungen aus. Künftig sollen die Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete mit Behinderungen um 8 bis 23 Prozent angehoben werden.
Die Gesamtkosten für die Anhebung beziffert der Antrag nicht.