Politik

Parteienförderung: Grüne für Klarstellung

Heute Redaktion
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Die Grünen plädieren für eine rasche Klarstellung des niederösterreichischen Parteienfinanzierungsgesetzes. Landesgeschäftsführer Thomas Huber betont, dass man mit dem Gesetz keinesfalls eine Wahlkampfkostenrückerstattung für Landtagsparteien habe einführen wollen.

Allerdings lasse das Gesetz Interpretationsspielraum zu, räumt Huber in einer Aussendung ein: "Das Parteienfinanzierungsgesetz gehört daher so schnell wie möglich umformuliert."

Huber schlägt daher vor, im Parteienfinanzierungsgesetz die im Landtag vertretenen Parteien explizit von der Wahlkampfkostenrückerstattung ("Förderung für wahlwerbende Parteien") auszunehmen.

Er betont, dass das Gesetz ohnehin so gemeint gewesen sei: "Die Wahlkampfkosten-Rückerstattung gibt es nur für Parteien, die es nicht in den Landtag schaffen, aber mehr als 2 Prozent erreichen."

Die im Rahmen des "Transparenzpakets" beschlossene Neuregelung der staatlichen Parteienförderung beschert der Politik heuer deutlich mehr Geld. Der Löwenanteil entfällt auf die Bundesparteien, auch im Burgenland und Tirol gibt es mehr Fördermittel. Ein Sonderfall ist Niederösterreich: Dort hätten die Parteien nach dem Wortlaut des Gesetzes Anspruch auf eine Wahlkampfkostenrückerstattung - die versichern aber, keinen Antrag stellen zu wollen. SPÖ und Grüne wollen außerdem eine gesetzliche Klarstellung.

Parteienförderung nach Reform deutlich teurer

Die Wahlkampfkostenrückerstattung findet sich im von ÖVP, SPÖ und Grünen gemeinsam beschlossenen "NÖ Parteienfinanzierungsgesetz 2012". Darin heißt es, dass alle Parteien, die bei der Landtagswahl mehr als zwei Prozent in 15 Wahlkreisen erhalten, einmalig 5,43 Euro pro Stimme bekommen. ÖVP, SPÖ und Grüne versichern, dass diese Förderung nicht für die Landtagsparteien gedacht sei, sondern nur für am Einzug in den Landtag gescheiterte Kleinparteien - im Gesetz steht das allerdings nicht.

Für den Politikwissenschafter Hubert Sickinger ist daher unverständlich, wieso sich die Einschränkung auf Kleinparteien nicht explizit im Gesetz findet. "Wenn das so ist, dass der Wunsch des Gesetzgebers war, die Landtagsparteien nicht einzubeziehen, dann hätte man das hineinschreiben müssen", betonte der auf Parteienfinanzierung spezialisierte Wissenschafter. SPÖ und Grüne wollen eine entsprechende Klarstellung. Die ÖVP lehnt das ab. Alle drei Parteien betonen allerdings, die Subvention nicht beantragen zu wollen.

Zieht man die niederösterreichische Wahlkampfsubvention (rein rechnerisch 7,6 Mio. Euro) von den staatlichen Fördermitteln ab, dann können die Parteien heuer mit 187,7 Mio. Euro vom Staat rechnen. Das entspricht 29,6 Euro je Wählerstimme. Gegenüber dem Stand vor der Reform 2012 bleibt den Parteien somit ein Plus von 17,1 Mio. Euro. Den Löwenanteil davon gönnt sich der Bund, der die Parteienförderung schon für das Vorjahr um gut 14 Mio. Euro angehoben hat.

Insgesamt fließen heuer 60,2 Mio. Euro an die Bundesparteien sowie ihre Akademien und Parlamentsklubs. Die Bundesländer schütten noch einmal 127,5 Mio. Euro an ihre Landesparteien und Landtagsklubs aus.

Einsparungen bringt das neue System nur in zwei Bundesländern, wie Sickingers Berechnungen ergeben haben. Demnach mussten Wien und Oberösterreich ihre Parteienförderung um jeweils 600.000 Euro kürzen, weil sie ansonsten die neuen Obergrenzen (22 Euro je Stimmbürger) überschritten hätten (siehe Tabelle). Wien ist mit 33,5 Mio. Euro für Parteien und Landtagsklubs Spitzenreiter unter den Bundesländern, Oberösterreich schüttet 22,3 Mio. Euro aus.

 Parteienförderung (in Mio. Euro)     Veränderung durch Reform 2012

     Parteien  Klubs  Gesamt   Euro/WB    Mio. Euro  Euro/WB

Bund     39,4   20,8    60,2       9,5        +14,3     +2,2

Bgld      3,0    1,6     4,7      18,8         +1,0     +4,0

Ktn       6,9    2,4     9,3      21,0          0,0      0,0

NÖ*      16,0    4,8    20,7      14,8         +0,4     +0,1

OÖ       21,0    1,2    22,3      20,5         -0,6     -0,6

Sbg       4,6    1,9     6,5      16,7          0,0      0,0

Stmk     15,1    3,0    18,0      18,6         +0,4     +0,4

Tir       7,2    1,8     9,0      17,3         +1,3     +2,4

Vlbg      2,7    0,8     3,5      13,4          0,0      0,0

Wien     26,4    7,1    33,5      29,2         -0,6     -0,6

Länder  102,9   24,6   127,5      20,1         +1,8     +0,3

Gesamt  142,3   45,4   187,7      29,6        +17,1     +2,7

* Niederösterreich: Gesamt-Subvention inklusive

Wahlkampfkostenrückerstattung 28,3 Mio. Euro bzw. 20,2 Euro pro Wahlberechtigtem