Politik

Parteienspenden werden veröffentlicht

Heute Redaktion
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Die vier im Salzburger und im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien - SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne - werden künftig sämtliche Parteienspenden dem Rechnungshof offenlegen, der diese im Internet veröffentlicht. Bei Verstößen wird es Strafen bis zum Dreifachen des nicht genannten Betrags geben.

Außerdem haben sich die Parteien über eine verbindliche Beschränkung der Wahlkampfkosten verständigt. Die entsprechenden Vereinbarungen wurden am Donnerstag, unterzeichnet. Gleichzeitig fordern die beiden Landtage auch von den Bundesparteien, entsprechende Regelungen möglichst rasch zu treffe.

Das Abkommen zu den Spenden gilt nicht nur für die Landesparteien, sondern auch für alle Gemeinde- und Bezirkorganisationen sowie einzelne Mandatare. Ab einem Betrag von voraussichtlich 500 Euro - die genaue Höhe muss verfassungsrechtlich noch geprüft werden, soll aber so niedrig wie möglich sein - müssen alle Spenden dem Landesrechnungshof (RH) bekanntgegeben werden. Mehrere Einzelspenden desselben Gönners werde in einem Jahr kumuliert. Der RH publiziert sämtliche Angaben im Internet.

Bundesweite Regelung unbedingt notwendig

Die am Donnerstag präsentierten Landes-Regelungen wurden vom stellvertretenden Klubchef der Grünen Werner Kogler gelobt, der betonte, die beiden Länder hätten sich "tatsächlich weit vorgewagt". Es spreche auch nichts dagegen, dass Länder strengere Regelungen - etwa hinsichtlich der Offenlegungsgrenzen - treffen. Aber eine österreichweit geltende Bundesregelung sei unbedingt nötig. Denn Kogler bezweifelt, ob z.B. Niederösterreich eine adäquate Regelung treffen würde.