Partnervermittler Peter Treichl hat nichts Falsches getan, als er auf Facebook den wegen Korruption verurteilten Ernst Strasser als Betrüger bezeichnet hat. Die Klage des ehemaligen ÖVP-Politikers gegen ihn ist gescheitert. Der Richter hat keine üble Nachrede erkannt.
Partnervermittler Peter Treichl hat nichts Falsches getan, als er auf Facebook den wegen Korruption verurteilten als Betrüger bezeichnet hat. Die Klage des ehemaligen ÖVP-Politikers gegen ihn ist gescheitert. Der Richter hat keine üble Nachrede erkannt.
Der 47-jährige Besitzer mehrerer Partnervermittlungsagenturen hatte sich über Ernst Strasser und dessen Freundin geärgert. Die Lebensgefährtin des Ex-Politikers war nämlich zunächst eine Mitarbeiterin Treichls, machte dann aber eine eigene Agentur auf und "stahl ihm Know-How, Kunden und Geld", so das wütende Facebook-Posting. Und weiter: "Strasser und sei Freindin ... für mich persönlich sans beide Betrüger."
Das wiederum missfiel Strasser, er fühlte sich in seiner Ehre gekränkt und verlangte per Privatklage eine angemessene Entschädigung - möglich sind in so einem Fall bis zu 20.000 Euro.
Keine üble Nachrede
Am Landesgericht Salzburg bekam er am Donnerstag aber nicht Recht. Der Richter sprach Treichl frei. Der Passus "für mich persönlich" stehe für ein zulässiges Werturteil, der objektive Tatbestand "üble Nachrede" sei damit nicht erfüllt, so die Begründung. Außerdem müsse eine Behauptung laut Mediengesetz im tragenden Kern wahr sein, nicht in sämtlichen Einzelheiten. Man könne von dem Partnervermittler nicht verlangen, Bestechlichkeit und Betrug zu unterscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Strasser beruft.
Schluss mit Nacktbaden
Ein Jahr davor war zwischen allen Beteiligten noch alles eitel Wonne, da war sogar gemeinsames Nacktbaden in Bad Ischl drinnen. Damit ist es jetzt wohl vorbei.