Dem Bauern Markus H. stach in einer Regionalzeitung die Partneranzeige von "Michaela" ins Auge, die angeblich seine Liebe zur Landwirtschaft teilt. Als er bei der dort genannten Partnervermittlung anrief, wurde rasch ein Termin bei ihm zu Hause vereinbart.
Die Inhaberin des Instituts kam persönlich und bestärkte ihn in seiner Hoffnung, dass die Angaben der beiden Suchenden gut zusammenpassen würden. Um die Kontaktdaten zu erhalten, schloss der Konsument einen Partnervermittlungsvertrag für sechs Monate um 2.500 Euro ab.
Als der Bauer "Michaela" anrief, meldete sich die Mutter einer anderen Dame. Beim Gespräch stelle sich heraus, dass einige Angaben nicht mit der Realität übereinstimmten. Die Liebe zur Landwirtschaft beispielsweise, teile die Tochter so gar nicht.
Markus H. war enttäuscht und fühlte sich durch diese Vorgehensweise in seinem Vertrauen erschüttert. Er machte daher von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch und erklärte innerhalb von 14 Tagen per Einschreiben seinen Rücktritt. Dieser Brief und zahlreiche weitere Nachrichten blieben allerdings unbeantwortet, ebenso wenig wurde ihm sein Geld rückerstattet.
Markus H. wandte sich an den Konsumentenschutz der AK OÖ. Da außergerichtlich keine Lösung erreicht werden konnte, musste ein Musterverfahren gegen die Firma geführt werden. Denn solche und ähnliche Schilderungen von Betroffenen bei der Partnersuche über Vermittlungsagenturen wurden bereits öfter an die Konsumentenschützer der AK OÖ herangetragen und neben den Enttäuschungen erlitten die Betroffenen meist hohe finanzielle Schäden.
Der Fall war gut dokumentiert. Daher war es den Konsumentenschützern möglich, die Sachlage und die damit verbundenen Rechtsfragen gerichtlich klären zu lassen.
Das Gericht gab den Expertin der AK OÖ auf voller Linie recht. Zum einen war der Rücktritt gerechtfertigt, zum anderen wurde der Konsument durch die "sehr geschönte Darstellung" in einen Irrtum geführt. Die Agentur wurde daher zur Rückerstattung in voller Höhe verurteilt. Das Urteil vom Bezirksgericht Freistadt ist rechtskräftig.