Kurioser Vorfall in Kärnten

Party-Fans machten sich jünger (!), um feiern zu dürfen

Ausweis fälschen einmal anders rum? Zwei Jugendliche gaben an, ein Jahr jünger zu sein, um auf einer "Nachwuchs-Party" mitfeiern zu können.

Wien Heute
Party-Fans machten sich jünger (!), um feiern zu dürfen
Die Kärntner Jugend in Feierlaune: Im "Next Generations Club" fand eine Party für 12- bis 15-jährige statt. (Symbolbild)
istock

Das Vorhaben sorgte bereits vorab für viel Aufsehen - und auch Kritik: Im Klagenfurter "Eventstage" wurde eine Disco-Party für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren organisiert - wir berichteten. Das Motto: kein Alkohol, keine Zigaretten, keine Erwachsene.

200 Jugendliche kamen zum Feiern

Es folgten bissige Kommentare in den sozialen Medien und auch Kritik von Experten. Man wolle die Jugend ans Fortgehen "heranführen", argumentierte Club-Chef René Schoahs. Und er hatte mit dem Konzept Erfolg: Die Schlange vor dem Einlass war lang, im Inneren wurde ausgiebig gefeiert. 200 Gäste sollen laut Veranstalter gekommen sein. Um 23 Uhr war für alle unter 14-jährigen Schluss.

Doch nicht jeder nahm es mit der Altersbeschränkung so genau, wie die "Kleine Zeitung" nun berichtet: Zwei 16-jährige wollten sich als 15-jährige ausgeben, um auch mitfeiern zu können. Laut Organisator wurden beide aber wieder weggeschickt - ebenso wie ein 11-jähriger, der versucht haben soll, sich mit einem schlecht gefälschten Ausweis Zutritt zu verschaffen. Zwei Burschen sollen zudem versucht haben, Alkohol hineinzuschmuggeln. Niemand dürfte damit durchgekommen sein, am Eingang wurde streng kontrolliert.

Bundesländer regeln Ausgehzeiten

Was bereits jetzt klar ist: Das Event soll in Zukunft erneut stattfinden. Das nächste Mal wolle man jedoch etwas früher anfangen und um 22 oder 23 Uhr wieder schließen. In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Kinder unter 14 Jahren dürfen in Kärnten bis 23 Uhr außer Haus sein, zwischen 14 und 16 Jahren längstens bis 1 Uhr. Eltern können diese Zeiten einschränken. Die strengsten Bestimmungen für Unter-14-Jährige hat übrigens Oberösterreich – hier gilt die Ausgehbeschränkung bis 22 Uhr – in allen anderen Bundesländern bis 23 Uhr.

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    APA/Picturedesk

    Auf den Punkt gebracht

    • Zwei Jugendliche gaben an, bei einer "Nachwuchs-Party" in Kärnten ein Jahr jünger zu sein, um feiern zu können - ein Vorhaben, das Kritik und Aufsehen erregte
    • Trotz strenger Kontrollen und Altersbeschränkungen waren rund 200 Jugendliche auf der Party, die laut Veranstalter in Zukunft erneut stattfinden soll, diesmal jedoch mit früherem Beginn und einer verkürzten Öffnungszeit
    red
    Akt.