Oberösterreich

Party mit 90 Leuten, Impfgegner verlieren vor Gericht

Für Wirbel sorgten Impfgegner-Gartenpartys nebst Polizeieinsätzen in Linz. Die Sache ging vor Gericht – und der Party-Veranstalter verlor.

Armin Bach
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Hier, am Stadtrand von Linz, fand im April 2021 die Party statt.
Hier, am Stadtrand von Linz, fand im April 2021 die Party statt.
privat

Sie glaubten, mit einem Trick könnten sie die strengen Corona-Regeln umgehen. Im Vorjahr veranstaltete ein bekannter Corona-Leugner, der auch schon mal zu Corona-Demos vor Privatwohnungen von Politikern aufruft, immer mal wieder eine Gartenparty – obwohl das nicht erlaubt war.

Argumentiert wurde allerdings vom Veranstalter, dass es sich nicht um Partys handelte, sondern um "Vereinsversammlungen, die durch vereinsinterne Selbsthilfegruppen (für Gartenarbeiten als psychosoziale Therapie) gestaltet worden seien".

Teilnehmer mussten Ausweise herzeigen

Bis zu 90 Leute kamen zu den Partys, darunter immer auch viele Kinder. Mit dabei war auch die Polizei, die im Auftrag des Bürgermeisters von Linz als zuständige Gesundheitsbehörde, kontrollierte. Die Teilnehmer mussten ihre Ausweise herzeigen, ihre Identitäten wurden festgestellt.

Nach einer dieser Kontrollen beschwerte sich der "Vereinsobmann" "wegen Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" beim Landesverwaltungsgericht, weil er sich in der Versammlungsfreiheit beschnitten sah. Und außerdem hätte es sich bei den Zusammenkünften eben um Treffen von psychosozialen Selbsthilfegruppen gehandelt – und diese seien von den Corona-Maßnahmen ausgenommen. Also erlaubt gewesen.

Keine Sitzung von "Selbsthilfegruppe"

Das Landesverwaltungsgericht wies – nach einem umfangreichen Ermittlungsverfahren – die Beschwere als unbegründet ab. Denn: Kontrolle und Identitätsfeststellungen waren rechtmäßig. Außerdem habe man nicht feststellen können, dass es sich um die Sitzung einer "Selbsthilfegruppe" handelte.

Bei der öffentlichen Verhandlung war der "Vereinsobmann" übrigens nicht dabei – er verzichtete darauf, selbst zu erscheinen, so das Landesverwaltungsgericht.

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